Hallo zusammen,

im Zusammenhang mit meinen vorherigen Beiträgen würde ich gerne noch wissen, ob es zulässig ist, wenn sich ein ordentliches Betriebsratsmitglied in Urlaub befindet, dieses zu den Sitzungen einzuladen (Unterbrechung des Urlaubs ausschliesslich zur Teilnahme an der Sitzung) um kein Ersatzmitglied laden zu müssen und zu verhindern das ein Ersatzmitglied nachrückt. Meiner Meinung nach sagt der §25 das das eine zeitweilige Verhinderung ist und ein Ersatzmitglied zu laden ist. Oder?

Danke für Eure Hilfe