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Urlaub eines Betriebsratsmitgliedes - dann Ersatzmitglied laden?

E
EintrachtFrankfurt
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

im Zusammenhang mit meinen vorherigen Beiträgen würde ich gerne noch wissen, ob es zulässig ist, wenn sich ein ordentliches Betriebsratsmitglied in Urlaub befindet, dieses zu den Sitzungen einzuladen (Unterbrechung des Urlaubs ausschliesslich zur Teilnahme an der Sitzung) um kein Ersatzmitglied laden zu müssen und zu verhindern das ein Ersatzmitglied nachrückt. Meiner Meinung nach sagt der §25 das das eine zeitweilige Verhinderung ist und ein Ersatzmitglied zu laden ist. Oder?

Danke für Eure Hilfe

3.80202

Community-Antworten (2)

P
pit47

31.10.2006 um 10:44 Uhr

Hallo EintrachtFrankfurt, wenn ein BR-Mtgl. im Urlaub ist, muss der BR-Vors. ein Ersatz-Mitgl. zur Sitzung einladen. Wenn aber das BR-Mtgl. vorher dem BR-Vors. mitteilt, dass es an der Sitzung teilnehmen will, darf kein Ersatz-Mtgl für ihn eingeladen werden. Eine Pflicht das BR-Mtgl., welches im Urlaub ist, einzuladen besteht nicht.

M
Mona-Lisa

31.10.2006 um 10:53 Uhr

@Eintrachtfrankfurt, wenn das BR-Mitglied regelrecht zurückgepfiffen werden soll, ist das natürlich nicht in Ordnung! Vor allem, wenn dadurch ein Ersatzmitglied, das "unerwünscht" sein sollte, an der Vertretung gehindert wird.....

Aber wenn es der Wunsch des BR-Mitglieds ist, an Sitzungen während seines Urlaubs teilzunehmen, ist nichts dagegen einzuwenden und rechtlich in Ordnung!

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