ein Mitarbeiter (Pflegehelfer) hat sich beim BR beschwert, dass zwei andere Kollegen (ebenfalls Pflegehelfer) für Nachtdienste eingeplant werden, er jedoch nicht.
Dadurch entgehen ihm Zuschläge und/oder Freizeit-Ausgleiche.
Ursprünglich sollten im Nachtdienst nur Examinierte eingesetzt werden, wegen Krankheitsfällen konnte das aber nicht durchgehalten werden.
Kann der BR jetzt diesen Dienstplan, z. B. wegen sozialer Unausgewogenheit, ablehnen?
Oder andersrum: müssen die zu planenden Dienste gleichmäßig aufgeteilt werden?
Kennt jemand Urteile dazu?
Schon mal Danke für die vielen Antworten!
webun
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