Anspruch auf Nachtdienste?
Hallo Kollegen, ein Mitarbeiter (Pflegehelfer) hat sich beim BR beschwert, dass zwei andere Kollegen (ebenfalls Pflegehelfer) für Nachtdienste eingeplant werden, er jedoch nicht. Dadurch entgehen ihm Zuschläge und/oder Freizeit-Ausgleiche. Ursprünglich sollten im Nachtdienst nur Examinierte eingesetzt werden, wegen Krankheitsfällen konnte das aber nicht durchgehalten werden. Kann der BR jetzt diesen Dienstplan, z. B. wegen sozialer Unausgewogenheit, ablehnen? Oder andersrum: müssen die zu planenden Dienste gleichmäßig aufgeteilt werden? Kennt jemand Urteile dazu?
Schon mal Danke für die vielen Antworten!
webun
Community-Antworten (2)
26.03.2013 um 16:18 Uhr
Der BR ist frei (unter Beachtung der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen) mit welcher Begründung auch immer, den Dienstplan abzulehnen.
Natürlich - irgendwie muss es ja weitergehen. Also kommt es auf gute Argumente an. Ihr solltet da mehr auf Eure Überzeugungskraft im Zuge Eurer Mitbestimmung bauen, als nach Urteilen oder Gesetzen zu suchen
Ich persönlich würde eher darauf drängen, dass die Qualität der angebotenen Dienstleistung durch den Einsatz qualifizierter Kräfte an erster Stelle steht; wenn dies ohnehin nicht gewährleistet ist, kann eine gerechte Verteilung auf alle ein gutes Argument sein.
Gibt denn der Arbeitsvertrag des Pflegehelfers überhaupt Nachtdienst her?
26.03.2013 um 17:50 Uhr
"Unausgewogenheit" kann man auch darin sehen, daß einige Kollegen öfter diese "schädliche Nachtarbeit" aufgebürdet bekommen, man also als BR nicht in erster Linie darauf abzielt, daß derjenige benachteiligt wird, der weniger Nachtdienste hat, weil er weniger verdient, sondern bevorzugt wird, weil er weniger Nachtdienste ableisten muß
Man vergisst ja oftmals, daß Nachtschichtzuschläge oder entspr. Ersatzfreiregelungen eigentlich in erster Linie nur eine Art "Schadensersatz" sein soll für Arbeit zu ungünstigen/ungesunden Zeiten
und ungünstig/ungesund ist Nachtarbeit zweifellos
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