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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachtdienst - Gibt es irgendeine Begrenzung bezgl. der Anzahl der Nachtdienste/Monat?

S
Steffie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. wir arbeiten in einem 3 Schicht Wechseldienstbetrieb. Gibt es irgendeine Begrenzung bezgl. der Anzahl der Nachtdienste/Monat? (Nach dem Motto........ Darf nicht mehr als X Nachtdienste/Monat machen) Wenn ja, wo steht das? Im ArbZG hab ich nichts gefunden. Steffie

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Community-Antworten (4)

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Lotte

28.04.2008 um 22:43 Uhr

Steffie, es ist aber doch das ArbZG in dem Du fündig wirst. Zulässig laut ArbZG (ergibt sich aus den §§ 3, 6, 11) sind 19 Nächte. Der BR sollte aber aufgrund arbeitsmedizinischer Erkenntnisse eine andere Regelung mit dem AG vereinbaren.

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wölfchen

29.04.2008 um 13:07 Uhr

. . . Hallo Lotte, diese von Dir zitierte Zulässigkeit ist von der Logik her nur einmalig am Beginn einer Tätigkeit, oder nach einer langen Pause möglich! Von der Logik her: die zitierten 19 Tage am Stück kann man am Anfang einer Periode leisten, das ist richtig. Aber wenn ich dann in der Folge weiter im Schichtsystem eingebunden bin, funktioniert das nicht mehr, denn dann wird in der darauf folgenden Woche der Ausgleichstag für den zweiten Arbeitssonntag fällig. Und auch bei exzessiver Einsatzplanung kommen in der Folge nur noch 12 Tage am Stück zusammen, denn am 13. ist schon wieder ein Ausgleichstag fällig.

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Petrus

29.04.2008 um 16:17 Uhr

@Steffi: Bei Einhaltung der Ruhetage (siehe die anderen Beiträge) ist es möglich, dass ein MA ausschließlich Nachtschicht arbeitet. (z.B. Nachtschwester, Nachtwächter, Bäcker(!), Briefzentrum, ...) Bei Wechselschichten hat der BR bei der Schichtplangestaltung mitzubestimmen, hat also Einfluss darauf, dass Belastungen bzw. Zuschläge "gerecht" verteilt werden.

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