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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachtdienste fallen weg - damit auch die Zulagen: Gibt es Rechtsanspruch?

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Matze
Jan 2018 bearbeitet

Gesundheitsbetrieb: Aufgrund der Umstrukturierung einer Abteilung vom 3-Schicht-Betrieb zum Tagesschichtbetrieb von durchgehender Pflege zur Tagespflege/Verselbständigung fallen nun auch die Schichtzulagen weg. Eine Kollegin sprach den BR an, inwieweit sie Anrecht auf Nachtdienste hat. Es gibt hierzu keine BV bzw. keine vertragliche Vereinbarung (Betrieb ist "tariffrei"). Der Arbeitsstundenumfang hat sich nicht geändert. Im Betrieb gibt es eine weitere Einrichtung mit Nachtschichten. Es bestehe nach Angaben des Vorgesetzten kein Platz für sie und dortige Mitarbeiter/innen wollen auch nicht wechseln. Welche Möglichkeiten hat sie? Gibt es einen Rechtsanspruch auf Nachtdienste (den ich womöglich übersehen habe - z.B. 'geübte Praxis'?)?

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Community-Antworten (3)

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Kriegsrat

06.05.2009 um 16:35 Uhr

zum einen sollte sich der BR mal mit der thematik "betriebsänderung" (interessenausgleich,sozialplan etc.) befassen zum zweiten könnte durchaus ein nachteilsausgleich aufgrund dieser betriebsänderung anfallen, der jedoch individualrechtlich einklagbar wäre, außer der BR hätte in einem sozialplan entsprechendes mit dem AG geregelt

aber offenbar schaut der BR hier nur zu ....?

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Matze

06.05.2009 um 16:51 Uhr

@kriegsrat, wenn's so einfach wäre... Wir haben nicht mal zugeschaut, sondern sind durch die Kollegin über die Veränderung aufmerksam gemacht worden! Der betreffende Beschluss wurde vom AG leider vor die Eingliederung in unserem Tochterbetrieb gefasst und der BR schlicht vergessen(?)! Es gibt viele Baustellen... Dennoch hast Du, wenn auch indirekt, geholfen. Danke

K
Kriegsrat

06.05.2009 um 17:40 Uhr

schlicht vergessen - heißt mal nicht beteiligt ? und wenn kein interessenausgleich versucht wurde zu vereinbaren, befindet sich der AG für 12 Mo in der nachteilsausgleichspflicht

vielleicht lohnt es sich, das ganze nochmal gründlich aufzuarbeiten ? (ohne jetzt alle einzelheiten in eurem speziellen fall zu kennen )

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