Erstellt am 06.05.2009 um 14:35 Uhr von kriegsrat
zum einen sollte sich der BR mal mit der thematik "betriebsänderung" (interessenausgleich,sozialplan etc.) befassen
zum zweiten könnte durchaus ein nachteilsausgleich aufgrund dieser betriebsänderung anfallen, der jedoch individualrechtlich einklagbar wäre, außer der BR hätte in einem sozialplan entsprechendes mit dem AG geregelt
aber offenbar schaut der BR hier nur zu ....?
Erstellt am 06.05.2009 um 14:51 Uhr von Matze
@kriegsrat,
wenn's so einfach wäre... Wir haben nicht mal zugeschaut, sondern sind durch die Kollegin über die Veränderung aufmerksam gemacht worden! Der betreffende Beschluss wurde vom AG leider vor die Eingliederung in unserem Tochterbetrieb gefasst und der BR schlicht vergessen(?)!
Es gibt viele Baustellen...
Dennoch hast Du, wenn auch indirekt, geholfen. Danke
Erstellt am 06.05.2009 um 15:40 Uhr von kriegsrat
schlicht vergessen - heißt mal nicht beteiligt ?
und wenn kein interessenausgleich versucht wurde zu vereinbaren, befindet sich der AG für 12 Mo in der nachteilsausgleichspflicht
vielleicht lohnt es sich, das ganze nochmal gründlich aufzuarbeiten ?
(ohne jetzt alle einzelheiten in eurem speziellen fall zu kennen )