Gesundheitsbetrieb: Aufgrund der Umstrukturierung einer Abteilung vom 3-Schicht-Betrieb zum Tagesschichtbetrieb von durchgehender Pflege zur Tagespflege/Verselbständigung fallen nun auch die Schichtzulagen weg. Eine Kollegin sprach den BR an, inwieweit sie Anrecht auf Nachtdienste hat. Es gibt hierzu keine BV bzw. keine vertragliche Vereinbarung (Betrieb ist "tariffrei"). Der Arbeitsstundenumfang hat sich nicht geändert. Im Betrieb gibt es eine weitere Einrichtung mit Nachtschichten. Es bestehe nach Angaben des Vorgesetzten kein Platz für sie und dortige Mitarbeiter/innen wollen auch nicht wechseln.
Welche Möglichkeiten hat sie? Gibt es einen Rechtsanspruch auf Nachtdienste (den ich womöglich übersehen habe - z.B. 'geübte Praxis'?)?