ANÜ-MA nicht genommen; dürfen wir ihm es sagen?
Ein Buchalter ist September 2018 hat plötzlich gekündigt. Er hatte nur wenig Wochen, da er viel Urlaub hatte. Das stellte ein Problem für unseren Betrieb fast dar. Die Personalabteilung hatte den Glück einen externen zu finden, der genau auf diese Stelle passte und der eingearbeitet werden konnte. Er ist ANÜ. Ihm wurde versprochen, dass er festeingestellt wird, sollte er eine gute Arbeit leisten. Nun hatte doch die Personalabteilung Dezember 2018 diese Stelle intern ausgeschrieben. Es wurde jemanden extern auch gefunden. Wir als BR musste diese Einstellung genehmigen. Wir haben kurz gefragt, warum man nicht der ANÜ nimmt. Uns wurde gesagt, dass er doch ein paar mal krank war, genau zu einem Zeitpunkt, in dem man ihn brauchte. Deshalb will man einen anderen. Uns wurde gesagt, wir dürfen den ANÜ-Buchhalter dies nichts mitteilen, da er ja sonst unmotiviert wird und eventuell nicht seine letzte 4-5 Monate nicht arbeiten wird, wenn also der neue anfangen wird.
Frage: Stimmt dies, dass man ihm nichts sagen darf? Wie seht ihr diese Situation?
Wir haben leider wenig Erfahrung. Kleinbetrieb.
Community-Antworten (2)
12.03.2019 um 18:51 Uhr
Ihr hättet schon der Einstellung die Zustimmung verweigern sollen. Ansonsten ist der BR kein Geheimrat. Sprecht mit dem Kollegen.
12.03.2019 um 20:36 Uhr
"Ihr hättet schon der Einstellung die Zustimmung verweigern sollen."
Mit welcher Begründung ?
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