@werdergeli
Gar keinen!
Der BR hat nach § 37 Abs. 6 BetrVG einen Beschluss gefasst, der AG muss nach § 40 BetrVG dieses zahlen und jetzt ist er an der Reihe.
Oder ist das Seminar bereits gelaufen?
Erstellt am 25.03.2013 um 13:18 Uhr von werdergeli
Die kostenübernahme wurde seitens des Arbeitgebers abgelehnt. Und nein....das Seminar ist noch nicht gelaufen. Wir wollen beschließen einen Anwalt zu beauftragen zwecks einklagen des Seminars
Erstellt am 25.03.2013 um 16:22 Uhr von Snooker
@werdergeli
Wie Kölner schon schreibt, lasst den AG den nächsten Zug. Sicherlich könnten ihr Klagen da die nach § 2a ArbGG möglich ist. Dafür müsstet ihr aber erstmal einen Bechluss fassen das ihr einen Rechtsanwalt mit der Sache beauftragt. Diesen Beschluss müsstet ihr dem AG vorlegen mit der Bitte um Kostenübernahme.
Du siehst, hier beisst sich die Kuh in den Schwanz.
Teilt dem AG mit das ihr bezüglich des oder der Seminare einen ordungsgemäßen Beschluss nach §37 Abs 6 BetrVG habt. Ihr, der Betriebsrat, stellt es dem AG aber frei, das wenn dieser die Kosten als zu hoch oder unverhältnismäßig ansieht, er sich jederzeit an das zuständige Arbeitsgericht wenden kann.
Solltet ihr jedoch einen weit entfernten Seminarort gewählt haben und das selbe wäre mit selbigen Anbieter näher auch möglich, so würde ich den Zusatz setzen. Der BR ist wegen der Entfernung zum Seminarort gene zu Gesprächen bereit.
Erstellt am 25.03.2013 um 17:13 Uhr von blacklack
...und dann kommt es noch auf Seminarthema an.
Erstellt am 25.03.2013 um 17:59 Uhr von Snooker
@blackjack
Würde ich bei einem umsichtigen BR weniger sagen sofern er immer das Zauberwort "erforderlich" drin hat. Ist schwer das zu wiederlegen als Außenstehender; und das ist der AG nun mal in dem Fall.
Erstellt am 25.03.2013 um 19:27 Uhr von Hoppel
@ Snooker
" Dafür müsstet ihr aber erstmal einen Bechluss fassen das ihr einen Rechtsanwalt mit der Sache beauftragt. "
Korrekt
"Diesen Beschluss müsstet ihr dem AG vorlegen mit der Bitte um Kostenübernahme."
Das ist in diesem Zusammenhang allerdings kompletter Unsinn!
Erstellt am 25.03.2013 um 20:11 Uhr von klagen
Hier wäre ein Beschlussverfahren vor dem ArbG einzuleiten.
Erstellt am 25.03.2013 um 20:37 Uhr von Snooker
@Hoppel
Ich hoffe aber doch das wir hier nur von der Beauftragung und Kostenübernahme des Rechtsanwaltes reden und nicht von Klage und Gericht?
Erstellt am 25.03.2013 um 22:00 Uhr von Kölner
@snooker
Für einen RA und dessen Beauftragung für die Durchsetzung von rechten des BR brauche ich keine Kostenübernahmeerklärung des AG
Erstellt am 25.03.2013 um 22:07 Uhr von Snooker
Dann liege ich wohl falsch. ;-)
Erstellt am 26.03.2013 um 01:46 Uhr von klagen
Es wäre ja noch toller, wenn der AG zustimmen müsste, dass der BR ihn wegen einet Klagen wegen Gesetzesverstoß um Zustimmung ersuchen müsste. Dann könnte man sich §40 ja sparen. Es gäbe dann wohl keine Klagen und Beschkussverfahren gegen AG
Erstellt am 26.03.2013 um 06:59 Uhr von werdergeli
das Problem an der Sache ist abgelehnt da unsere BR Wahl angefochten ist. Es handelt sich aber um Grundlagen Seminare. Ort wurde hier vor Ort gewählt. Die Seminar Gesellschaft möchte allerdings eine Kostenübernahme Erklärung durch den AG haben....
Erstellt am 26.03.2013 um 08:00 Uhr von Watschenbaum
praktisch gesehen ist es immer noch am einfachsten, mal bei einem Anwalt anzurufen,
und sein Problem schildern,
das kostet noch nichts
Beschlußtexte schickt er euch auch zu, wenn er gut drauf ist,
dann wird beschlossen
dann läuft die Sache
Erstellt am 26.03.2013 um 08:04 Uhr von werdergeli
Okay...das hatten wir sowieso vor..wir haben morgen einen Termin beim ra. Wollte nur wissen ob ich auf die sitzungseinladung irgendeinen Paragraphen schreiben muss zur Beauftragung eines ra.