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Stunden Betriebsrat

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Heiko89
Jun 2022 bearbeitet

Hi zusammen,

31508

Community-Antworten (8)

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DummerHund

08.06.2022 um 22:52 Uhr

Was willst du Fragen?

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Heiko89

08.06.2022 um 23:07 Uhr

Entschuldigt, so viele Themen zur Zeit dass ich schon gar nicht mehr weiß wo rechts und links ist

Meine Frage wäre:

Wenn ich zu einer Sitzung fahre ist dann für mich Fahrtzeit auch Arbeitszeit?

Danke euch :)

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DummerHund

08.06.2022 um 23:12 Uhr

Nur wenn die Fahrt während der Arbeitszeit notwendig ist.

H
Heiko89

08.06.2022 um 23:15 Uhr

Ich verstehe deine Antwort nicht… Wenn ich zu einer Sitzung fahre, und 1 Stunde zum Zielort benötige, ist dann die 1 Stunde die ich im Auto sitze für mich Arbeitszeit?

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DummerHund

08.06.2022 um 23:23 Uhr

Beispiel: Eure Sitzung ist Montags um 10:00 Uhr-12:00 Uhr. Deine Arbeitszeit ist Montags von 7:00 Uhr-15:00Uhr. Fährst du dann um 9:00 Uhr 1 Std bis zur Sitzung und um 12:00 Uhr wieder eine Std. zurück liegen die Fahrten in deiner Arbeitszeit und sind zu Vergüten. Aber Achtung, schaue erst ob es bei euch eine Regelung zu Dienstreisen gibt. Muss nicht, aber hier könnten Ausnahmen sein.

H
Heiko89

08.06.2022 um 23:35 Uhr

Und wenn die Sitzung bis 16 Uhr gehen würde und ich dann noch eine Stunde fahren muss? Würde ich dann, weil meine Arbeitszeit normaler weiße um 15 Uhr enden würde, die zwei Stunden nicht angerechnet bekommen?

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DummerHund

08.06.2022 um 23:46 Uhr

Die Hinfahrt ja. Die Rückfahrt, da muss man schauen ob es aus betriebsbedingten Gründen nicht anders möglich ist oder war. Habt ihr 2 oder 3 Niederlassungen und es ist nicht anders möglich die Sitzung so in einer Niederlassung zu terminieren das du innerhalb deiner Arbeitszeit fahren kannst, würde ich fast meinen das auch die Zeit zählt. Diese Rückfahrt würdest du aber nicht vergütet bekommen, sondern müsste in Freizeit ausgeglichen werden. Ich empfehle aber morgen im Laufe des Tages hier noch mal rein zu schauen ob Kollegen hier noch anderer Meinung sind.

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XYZ68

09.06.2022 um 09:22 Uhr

Bitte folgendes unterscheiden: Sitzung ist an einem normalen Arbeitstag, aber an einen anderen Standort und ich fahre vom Arbeitsort zum Sitzungsort und zurück zum Arbeitsort. Die Zeit hinter dem Steuer ist Arbeitszeit. Fahre ich nach der Sitzung nach Hause, kommt es auf die internen Regelungen an.

Sitzung ist an meinen Standort, dauert nur über meine normale Arbeitszeit hinaus: Fahrzeit ist keine Arbeitszeit, es sei denn alle Arbeitnehmer würden die Fahrzeit von zu Hause aus angerechnet bekommen ;)

Anders ist es, wenn ich extra zur Sitzung in die Firma komme, dann handelt es sich bei der Fahrzeit um Arbeitszeit. Hier wären auch Fahrkosten erstattungsfähig.

Prinzipiell sollen aber entstehende Überstunden mit Freizeit abgegolten werden.

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