Erstellt am 23.03.2013 um 09:17 Uhr von gironimo
So richtig sehe ich da kaum einen Ansatzpunkt. Der BRV wird sich darauf berufen, dass die JAV sich ja zur BR-Sitzung abmelden und der Berufsschule fern bleiben kann. Aus Sicht der JAV natürlich weniger erstrebenswert.
Ansonsten kannst Du verbündete im BR suchen und einen Mehrheitsbeschluß herbeiführen, dass die Sitzungen zeitlich anders gelegt werden.
Erstellt am 23.03.2013 um 09:18 Uhr von Kölner
@gironimo
Je nach Größe der JAV wäre noch zu klären, ob ein Berufsschulbesuch als Verhinderungsgrund gilt und ggf. die stellv. JAV einspringen könnte...
Erstellt am 23.03.2013 um 09:20 Uhr von Nubbel
gironimo, und mit diesem beschluß willst du das betrvg ausser kraft setzten?
Erstellt am 23.03.2013 um 10:02 Uhr von gironimo
Erstellt am 23.03.2013 um 10:11 Uhr von Nubbel
okay, du meinst ne geschäftsordnung
Erstellt am 23.03.2013 um 19:35 Uhr von Stella
Ok das ist mal ein Ansatz ! Also die JAV ist einköpfig und der Ersatz in der gleichen klasse!
Erstellt am 25.03.2013 um 06:02 Uhr von Hoppel
@ Stella
Längst nicht jede Sitzung wird Themen beinhalten, die der JAV ein Stimmrecht zugestehen. Eine solche Sitzung sollte auf alle Fälle so gelegt werden, dass die JAV ohne Versäumnis von Berufsschulunterricht teilnehmen kann. Der BR(V) hat nichts gewonnen, wenn die JAV vom § 66 BetrVG Gebrauch macht.
Prinzipiell sollte einem BR(V) daran gelegen sein, dass im Betrieb eine solide Ausbildung erfolgt und da gehört der Besuch der Berufsschule nunmal zu.
Ein BR(V) der sich sträubt, der JAV die Teilnahme an der BR-Sitzung ohne schulische Versäumnisse zu ermöglichen, sollte insbesondere seine Einstellung zum Thema "Ausbildung" mal ganz schwer hinterfragen!