Erstellt am 22.03.2013 um 17:47 Uhr von gironimo
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Grundsätzlich kann man bei einer AU alles tun, wenn es der Genesung dient oder dieser nicht im Wege steht. Schwer vermittelbar ist es schon, dass jemand mit Fieber einer Auktion folgen kann aber nicht arbeitsfähig ist.
Ich würde sagen, wenn die Chefin den BR anhört, wird man ihre Argumente hören und muss diese mit denen der Arbeitnehmerin abwägen. Letztendlich entscheiden müsste dann ein Gericht, ob eine Kündigung gerechtfertigt war.
Erstellt am 22.03.2013 um 19:40 Uhr von BloodyBeginner
Also woher weiß man, dass man sich wegen Fieber und Grippe erkrankt ist?
Man meldet sich arbeitsunfähig - und genau DAS heißt es auch - sonst nichts.
Herrschen auf so einer öffentlichen Versteigerung die gleichen Voraussetzungen wie am Arbeitsplatz? Ich weiß nicht, aber selbst wenn dem so wäre, wenn man sich nicht arbeitsfähig fühlt, könnte man gehen und sich wieder hinlegen, was ja am Arbeistplatz schlecht möglich wäre.
Pauschal betrachtet meinerseits, wenn Kündigung kommt wäre sie gerechtfertigt? Ich denke nein. Wenn es denoch zur Kündigung durch die Arbeitgeberin kommen würde, denke ich nicht dass vor Gericht eine Kündigung so ohne weiteres durchgehen würde. Da werden dann auf solche Sachen wie Verhältnissmäßigkeit, Betriebszugehörigkeit etc. geschaut.
Erstellt am 22.03.2013 um 20:02 Uhr von Nubbel
ich kann mir vieles vorstellen womit man in der öffentlichkeit rumrennt, aber mit fieber und einem grippalem infekt gehört man eher ins bett
Erstellt am 22.03.2013 um 20:15 Uhr von RoRoRo
Denke auch das die MA da Probleme bekommen könnte, zumal Sie die BR Sitzung absagte und sich lieber unter die Wollecke auf das Sofa verziehen würde.
Und sich dann auf einer Auktion sehen lassen, ?????
das ist auch für den BR schwer nach zu vollziehen. Zumal auf der Sitzung auch über " IHRE "
Kollegen, sprich einem Schwerbehinderten , entschieden werden mußte ob Vertragsübernahme oder eine weitere Befristung im Raume stand.
Denke da geht doch das Intresse in die andere Richtung.
Wie gesagt alles sehr schwer und nachvollziehbar.
Erstellt am 22.03.2013 um 20:23 Uhr von Kölner
@RoRoRo
...na dann hätte man als BR auch das Recht, der Kollegin die Eigenkündigung nahezulegen. So ein Verhalten ist für die ganze Firma schädlich.
Erstellt am 22.03.2013 um 20:53 Uhr von Akutschi
zurück zur Überschrift. Grundsätzlich steht einer Kündigung auch während einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nichts im Wege, natürlich dürfte gekündigt werden. Ob es in diesem Fall allerdings Erfolg haben könnte möchte ich bezweifeln.