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Versetzung in eine andere Filiale während einer Krankmeldung?

K
krahei
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin seit dem 31.08.06 krankgeschrieben. Habe vorher im Einzelhandel eine eigene Abteilung geleitet. Jedesmal wenn ich mich beim Chef gemeldet habe, ist er mit mir ein paar sachen durchgegangen, die wir machen wollten, wenn ich wieder voll einsatzfähig bin. Im Januar war ich zur Reha und danach sollte ich mit dem Hamburger Modell wieder mit 4 Stunden täglich anfangen. Als ich dieses dem Chef erzählte, sagte er mir das er mich nicht mehr hier haben wolle und ich in eine andere Filiale muß. Das habe ich dann stillschweigend hingenommen, aber nach 3 Tagen konnte ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten, ich wurde weiter krankgeschrieben. Danach bekam ich durch zufall mit, das der Betriebsrat nicht über die Versetzung informiert wurde. Das hat der Chef eigenmächtig entschieden. Inzwischen habe ich Schwerbehinderung eingreicht und 20 GDB bekommen. Meine Frage: Muß der Betriebsrat über eine vesetzung informiert werden und kann ich mit den 20 GDB etwas anfangen für eine möglich Kündigung, die ich befürchte. Und durften sie mich während der Krankmeldung überhaupt versetzen, denn soviel ich weiß, dürfen sie einem während der Krankmeldung auch nicht kündigen.

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Community-Antworten (6)

B
BMW

20.05.2007 um 15:46 Uhr

@krahei Wofür habt ihr einen BR Ohne BR wird auch keiner versetzt!

S
sphinx

20.05.2007 um 16:03 Uhr

@Krahei,

mit GdB 20 kannst du keinen Kündigungsschutz erhalten.

Evt. versuchst du es mit Widerspruch ( innerhalb eines Monats nach Bescheidzugang), solltest du dann wenigstens 30 GdB bekommen, kannst du damit eine Gleichstellung beim Arbeitsamt ( !) beantragen.

Laut § 84 Abs. 2 SGB IX hat der AG ein betriebliches Eingliederungsmanagement ( BEM) durchzuführen, wenn jemand länger krank war.

LG

W
Waschbär

20.05.2007 um 16:12 Uhr

krahei,

a. handelt es sich um eine Versetzung ?

b. der BR weis davon nichts ? ah ja un weis er es ! aber was macht er um dir zu helfen ?

c. was der AG darf und was der AG macht sind immer Zwei seiten einer "Brotscheibe" !

d. deine 20 % helfen dir Herzlich wenig , so wenig das ich dir raten würde sie lieber ab zu geben ...

K
krahei

20.05.2007 um 18:25 Uhr

Hallo BMW, der BR hat es angeblich erst später durch die hintertür zu wissen bekommen. Und wie gesagt, der Chef hat es eigenmächtig entschieden.

Hallo waschbär, zu a. es handelt sich wohl um eine versetzung, bis jetzt habe ich aber noch nichts unterschrieben. Wenn ich mich bei der Firma melde dann immer noch in der Filiale, wo ich meinen Vertrag unterschrieben habe. zu b. der BR will angeblich noch mit mir sprechen, ob ich damit einverstanden bin. Er hat es aber noch nicht getan, obwohl es schon ein paar monate her ist.

Vielen Dank für eure Antworten

B
BMW

20.05.2007 um 21:51 Uhr

@krahei tritt die Flucht nach vorne an es kommen mehrere § in betracht so einfach kann der AG es sich nicht machen.

melde dich bei eurem BR und Frage nach wie sie in diesem fall handel wollen!

wer kämpft kann verlieren , wer nicht kämpft hat verloren

W
Waschbär

22.05.2007 um 10:07 Uhr

krahei, das zögern von deinem Br könnte auch als "uns doch egal " ausgelegt werden , frage mal bei deiner GEW nach ....nur für den fall das der BR sich "raus" halten will oder muss ....

Aufpassen,es gibt auch AG gesteuerte BR´s .

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