Erstellt am 20.01.2009 um 07:40 Uhr von ridgeback
@katana
bist Du Mitglied der GW?
Erstellt am 20.01.2009 um 08:10 Uhr von katana
Erstellt am 20.01.2009 um 08:27 Uhr von ridgeback
@katana,
ich würde einen Termin bei der Rechtsabteilung meiner GW wahrnehmen.
Entweder können die mir weiterhelfen oder einen entsprechenden RA empfehlen.
Erstellt am 20.01.2009 um 08:56 Uhr von Lotte
katana,
wir haben ein ähnliches Problem gehabt, als der AG unsere tariflichen Sonderzulagen nicht zahlen wollte.
Als BR haben wir eine Infozeitung herausgegeben mit Geltendmachungen für die KollegInnen, die fast alle unterschrieben und an den AG sendeten. Gleichzeitig hatten wir die Bitte, eine Kopie dieser an den BR zu schicken, was dann auch alle gemacht haben.
Einige schalteten zudem die Rechtsabteilung der Gewerkschaft ein.
Fazit: Der AG hat gezahlt und sich entschuldigt.
Wenn die Gewerkschaft den TV ausgehandelt hat, dann sollte sie Euch jetzt auch bei der Durchsetzung unterstützen!!!
Erstellt am 20.01.2009 um 09:58 Uhr von mainpower
Hallo,
bei Mitarbeitern die Übertariflich bezahlt werden kann der AG die Tariferhöhung anrechnen.
Anspruch auf Tarifentgeld haben nur Gewerkschaftsmitglieder.
Erstellt am 20.01.2009 um 11:49 Uhr von Mic34
@mainpower
stimmt leider nicht ganz. Ist im Arbeitsvertrag die Vergütung, oder sonstige Leistungen nach gültigem Tarif xyz vereinbart besteht auch ein Anspruch auf Tarifleistung. Und auch nicht jede Übertarifliche Leistung kann mit der Tariferhöhung verrechnet werden!!
Erstellt am 20.01.2009 um 13:31 Uhr von nobli
Hallo Katana,
dass Du GW-Mitglied bist wissen wir schon. Aber ist Euer AG auch Mitglied im entsprechenden Arbeitgeberverband.
Gruss
Nobli
Erstellt am 20.01.2009 um 15:22 Uhr von katana
Hallo
Ja der Betrieb ist im Arbeitgeberverband , drohte vor der Tarifverhandlung damit dort auszutreten.
Erstellt am 20.01.2009 um 15:58 Uhr von nobli
Mich wundert es, dass die GW da nicht ran will. Gibt es eventuell im TV Öffnungsklauseln.
Falls nicht, die GW zum Jagen tragen.
Nobli