Erstellt am 22.10.2010 um 17:17 Uhr von Tanzbär
Ist der Mitarbeiter Gewerkschaftsmitglied, kann er die Tariferhöhung einklagen, denn sie steht ihm zu.
Ist er es nicht ... sollte er vielleicht eintreten.
Und wenn ihr dann voll gewerkschaftlich organisiert seid, hat euer AG die A****karte. ;-)
Erstellt am 22.10.2010 um 17:42 Uhr von wahlvst
Es kommt hier darauf an, was ggf. im TV steht. Es könnte ja eine entsprechende negative Regelung enthalten sein.
Dann kommt es weiter drauf an, ob ggf. auch nur lt. ArbV der TV anzuwenden ist, dann bedarf es nicht notweniger weise der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft. Aber auf alle Fälle muss der AN klagen oder sich bemühen
Erstellt am 22.10.2010 um 18:16 Uhr von Laffo
@strauss,
ist dieser gekündigte Mitarbeiter noch Angehöriger des Betriebes? Gibt es "Verjährungsfristen" im TV? Beim AG mal nachfragen,worauf er sein Handeln begründet.
Erstellt am 23.10.2010 um 23:03 Uhr von DerAlteHeini
strauss
Da alle Mitarbeiter die Erhöhung erhalten haben, kann man davon ausgehen, dass auch der Gekündigte einen Anspruch hat. Außerdem ist die Begründung des AG doch sehr dubios und weiter Anfragen werden vom Arbeitgeber sicherlich nicht mehr beantwortet.
Der einfachste aber dreiste Weg hier Klarheit zu schaffen ist der Weg über das Arbeitsgericht.
Wie geht der MA vor?
Er errechnet seinen Anspruch und geht hiermit zur Rechtsantragsstelle des zuständigen Arbeitsgerichts.
Mit deren Hilfe beantragt er dort die Nachzahlung der errechneten Summe. Die zuständige Kammer wird den Beklagten, also den Arbeitgeber, zur einer schriftlichen Erwiderung auffordern, von der auch du eine Kopie bekommst. Hast du die Erwiderung geprüft, kannst du entscheiden ob du die Klage führen möchtest, oder einfach zurück nimmst.
Eine Klage vor dem Arbeitsgericht kostet nichts.
Fällig werden nur, die Kosten für Porto und Kopien.
Da du für diese Vorgehensweise keinen RA benötigst, selbst wenn du die Klage führst, somit auch hier keine Kosten anfallen, ist dies ein günstiger und effektiver Weg, eine ordentlichen Stellungnahme des AG zu erhalten.