Aussetzung der Tariferhöhung
Hallo,
wir sind ein Hotel ohne Tarifbindung, orientieren aber unsere Gehälter am Tarifvertrag. Unser AG hat nun den Vorschlag gemacht, die tariferhöhung ab 01.07.11 auszusetzen bis nächstes Jahr da es uns wirtschaftlich sehr schlecht geht und sonst einige Entlassungen anstehen. Können wir das mit einer Betreibsvereinbarung regeln? Danke für die Hilfe!!
Community-Antworten (1)
23.06.2011 um 22:10 Uhr
es gilt § 77 Abs. 3 BetrVG
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