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Aussetzung der Tariferhöhung

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rubricapula
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir sind ein Hotel ohne Tarifbindung, orientieren aber unsere Gehälter am Tarifvertrag. Unser AG hat nun den Vorschlag gemacht, die tariferhöhung ab 01.07.11 auszusetzen bis nächstes Jahr da es uns wirtschaftlich sehr schlecht geht und sonst einige Entlassungen anstehen. Können wir das mit einer Betreibsvereinbarung regeln? Danke für die Hilfe!!

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Community-Antworten (1)

P
paula

23.06.2011 um 22:10 Uhr

es gilt § 77 Abs. 3 BetrVG

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