Erstellt am 21.03.2013 um 16:03 Uhr von rolfo
Erstmal nein. Das könnte über die Reisekosten, also Spesen geregelt sein, eben nach den gesetzlichen Vorschriften ( über 8 , 12 bzw 24 Stunden Abwesenheit )
Bei weniger als 8 Stunden garnichts.
Du sparst ja dann das Essen zuhause.
Erstellt am 21.03.2013 um 16:04 Uhr von gironimo
Sicher gibt es bei Euch im Betrieb doch so etwas wie eine Reisekostenrichtlinie. Die wäre dann auch anzuwenden.
Erstellt am 21.03.2013 um 16:17 Uhr von coalman
Nein es gibt keine Regelung wir sind vom GBR meist 2 oder 3 Tage in einer andeten Stadt.
Erstellt am 21.03.2013 um 17:17 Uhr von Bernie
"... wenn ich als BR in Funktion als GBR in einer anderen Stadt Abendbrot esse ..."
Isst man denn "als BR in der Funktion als GBR" anders als ein normaler Mensch? Die Currywurst nur noch mit Goldauflage?
Zumindest gehört die Einnahme eines Abendbrotes nicht zu den betriebsverfassungsrechtlich geschützten Tätigkeiten der BRM. Insofern wäre auf die im Betrieb (möglicherweise) geltende Spesenregelung zu verweisen.
Erstellt am 21.03.2013 um 17:48 Uhr von AlterMann
Hallo coalman,
du darfst ja in Deiner Eigenschaft als BRM nicht bevor- oder benachteiligt werden.
Wenn es bei Euch keine Reisekostenregelung gibt, könntet Ihr Euch vielleicht noch an inoffiziellen Regelungen in Eurem Betrieb orientieren.
Wenn das auch nichts hilft, würde ich die (angemessenen) Kosten für die Abendessen einfordern.
Du musst dann allerdings damit rechnen, dass Dir die häusliche Ersparnis abgezogen wird:
http://www.reisekosten.de/ab-2013-gelten-neue-sachbezugswerte-bei-ihrer-reisekostenabrechnung/