Kostenerstattung BR Essen
Welche Kosten bekomme ich erstattet wenn ich als BR in Funktion als GBR in einer anderen Stadt Abendbrot esse. Muss der Arbeitgeber Essen und trinken bezahlen und wenn ja in welcher Höhe.
Community-Antworten (5)
21.03.2013 um 17:03 Uhr
Erstmal nein. Das könnte über die Reisekosten, also Spesen geregelt sein, eben nach den gesetzlichen Vorschriften ( über 8 , 12 bzw 24 Stunden Abwesenheit ) Bei weniger als 8 Stunden garnichts. Du sparst ja dann das Essen zuhause.
21.03.2013 um 17:04 Uhr
Sicher gibt es bei Euch im Betrieb doch so etwas wie eine Reisekostenrichtlinie. Die wäre dann auch anzuwenden.
21.03.2013 um 17:17 Uhr
Nein es gibt keine Regelung wir sind vom GBR meist 2 oder 3 Tage in einer andeten Stadt.
21.03.2013 um 18:17 Uhr
"... wenn ich als BR in Funktion als GBR in einer anderen Stadt Abendbrot esse ..."
Isst man denn "als BR in der Funktion als GBR" anders als ein normaler Mensch? Die Currywurst nur noch mit Goldauflage?
Zumindest gehört die Einnahme eines Abendbrotes nicht zu den betriebsverfassungsrechtlich geschützten Tätigkeiten der BRM. Insofern wäre auf die im Betrieb (möglicherweise) geltende Spesenregelung zu verweisen.
21.03.2013 um 18:48 Uhr
Hallo coalman,
du darfst ja in Deiner Eigenschaft als BRM nicht bevor- oder benachteiligt werden. Wenn es bei Euch keine Reisekostenregelung gibt, könntet Ihr Euch vielleicht noch an inoffiziellen Regelungen in Eurem Betrieb orientieren. Wenn das auch nichts hilft, würde ich die (angemessenen) Kosten für die Abendessen einfordern. Du musst dann allerdings damit rechnen, dass Dir die häusliche Ersparnis abgezogen wird: http://www.reisekosten.de/ab-2013-gelten-neue-sachbezugswerte-bei-ihrer-reisekostenabrechnung/
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