Erstellt am 20.03.2013 um 17:15 Uhr von Watschenbaum
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Einspruch gegen meine Lohnabrechnung vom Dezember 2012.
Nach meinen Berechnungen wurden mir xxxx€ zuwenig ausbezahlt
(...evtl. Begründung, Rechenweg.. )
ich darf sie bitten, diesen Umstand zu überprüfen und mir den Fehlbetrag mit der nächsten Lohnabrechnung (März 2013) nachzuzahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Arbeitnehmer
Eingang bei der Lohnbuchhaltung bestätigen lassen oder Zeugen mitnehmen, der die Abgabe bestätigt (um die Ausschlußfrist nachweisbar zu hemmen)
zudem wäre der genaue Wortlaut der Ausschlußfrist im Tarifvertrag interessant,
evtl. ist sie zweistufig, so daß noch eine zweite Frist zur gerichtlichen Geltendmachung eingehalten werden muß
reagiert der AG nicht oder ggfs. nicht wie gewünscht, bringt vielleicht auch ein Gespräch des BR mit dem AG nicht den gewünschten Erfolg, bleibt nur eine Lohnklage
oftmals hilft aber auch schon "der kleine Dienstweg" : ein einfacher Anruf in der Lohnbuchhaltung, und das Problem ist geklärt
Erstellt am 21.03.2013 um 05:55 Uhr von skyline