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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Lohnzahlung Dezember

S
Skyline
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen.

Einen MA ist der Meinung das ihn noch aus den Jahre 2012 Dezember Geld zusteht. Nun weiss er nicht wie er es einfordern kann und würde gerne Wissen was zu tun wäre. Was kann er tun , er kann ja für 3 Monate zurückfordern , steht so auch im Tarif. Gibt es ein Musterschreiben für so eine Situation , oder weiss jemand wie man es am besten aufsetzt?.

Danke

94402

Community-Antworten (2)

W
Watschenbaum

20.03.2013 um 18:15 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erhebe ich Einspruch gegen meine Lohnabrechnung vom Dezember 2012.

Nach meinen Berechnungen wurden mir xxxx€ zuwenig ausbezahlt

(...evtl. Begründung, Rechenweg.. )

ich darf sie bitten, diesen Umstand zu überprüfen und mir den Fehlbetrag mit der nächsten Lohnabrechnung (März 2013) nachzuzahlen.

Mit freundlichen Grüßen Arbeitnehmer

Eingang bei der Lohnbuchhaltung bestätigen lassen oder Zeugen mitnehmen, der die Abgabe bestätigt (um die Ausschlußfrist nachweisbar zu hemmen) zudem wäre der genaue Wortlaut der Ausschlußfrist im Tarifvertrag interessant, evtl. ist sie zweistufig, so daß noch eine zweite Frist zur gerichtlichen Geltendmachung eingehalten werden muß

reagiert der AG nicht oder ggfs. nicht wie gewünscht, bringt vielleicht auch ein Gespräch des BR mit dem AG nicht den gewünschten Erfolg, bleibt nur eine Lohnklage

oftmals hilft aber auch schon "der kleine Dienstweg" : ein einfacher Anruf in der Lohnbuchhaltung, und das Problem ist geklärt

S
Skyline

21.03.2013 um 06:55 Uhr

Danke Dir ;-))

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