Erstellt am 19.03.2013 um 19:20 Uhr von Erdenbürger
Der Mitarbeiter sollte sich mit jeder betriebliche Angelegenheit vertrauensvoll an den BR wenden können und ein anständiger Betreibsrat hat ja auch dafür Sorge tragen, dass kein Mitarbeiter oder das Unternehmen einen Schaden davon trägt. An erste Stelle stehen aber für einen BR immer erst die Mitarbeiter und dann erst der Unternehmer. Das nennt man Vertrauensvolle zusammen arbeiten zwischen BR und Geschäftsführung, also natürlich darf er Euch alles erzählen und ihr als BR habt, die Aufgabe und die Verpflichtung vertrauensvoll mit seinem Anlegen umzugehen.
Erstellt am 20.03.2013 um 08:47 Uhr von Heidelberg
Hallo Erdenbürger, vielen Dank für deine Antwort, doch sie trifft nicht das, was ich wissen wollte (so allgemein, wie du es dargestellt hast, kenne ich es auch). Hier geht es ja um etwas spezielleres: Darf der MA mir etwas erzählen, was er wie einen "Hochverrrat" betrachtet? Und könnte ihm daraus ein Nachteil erwachsen: "Sie hätte das niemals einem Mitglied des Betriebsrates sagen dürfen". Ist so eine Konstellation vorstellbar?
Erstellt am 20.03.2013 um 08:57 Uhr von Kulum
Nein, so eine Konstellation ist nicht vorstellbar. Selbstredend kann jeder Mitarbeiter zu jedem BRM mit jedem Problem welches einen Bezug zur Arbeit hat kommen. Genau dafür (und zwar genauso allgemein wie du es schon kennst) hat sich jedes BRM wählen lassen - um sich um die Belange der MA zu kümmern. Es würde gar keinen Sinn machen, wenn ein Mitarbeiter ein Problem hat, dass ihn besonders belastet, nicht zum BR gehen könnte.
Es wäre nur unklug, zum AG zu laufen: "Frau xy war bei mir und hat folgendes Problem..."
Erstellt am 20.03.2013 um 10:06 Uhr von Erdenbürger
Ein BR hat immer auch eine Schweigepflicht über bestimmte betriebliche Geheimnisse zu waren, dieses ist und bleibt selbstverständlich die Grungvorraussetzung einer vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen BR und Arbeitgeber.
Aber, ein BR verhandelt und redet mit der GF immer auf Augenhöhe und nicht wie ein weisungsgebundener Angestellter, den als BR seit ihr nicht Weisungsgebunden und damit man wirklich auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber reden kann, gibt es nicht auch wirklich gar nichts, was ihr nicht wissen solltet.
Erstellt am 20.03.2013 um 13:31 Uhr von Heidelberg
Vielen Dank an Kulum und Erdenbürger! Mein gewissenhafter Mitarbeiter möchte sicherlich wissen, aus welchem Gesetz/Paragraphen er ableiten kann, dass er einem BRM alles anvertrauen darf. §79 BetrVG geht ja nur in die Richtung, dass ein BRM, der was Geheimes von der GL erfährt, das nur mit den anderen BRMs teilt und nicht öffentlich macht.
Hättet ihr da noch was?
Erstellt am 20.03.2013 um 15:29 Uhr von Erdenbürger
Vielleicht der § 2 Stellung der Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber
(1) Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen.
Erstellt am 21.03.2013 um 18:30 Uhr von Heidelberg
@Erdenbürger: Das überzeugt mich nicht :-( aber danke für die Antwort :-)
Daher noch mal die Frage an alle:
Aus welchem Gesetz/Paragraphen kann ein Mitarbeiter ableiten, dass er einem BRM alles anvertrauen darf ?
Erstellt am 21.03.2013 um 18:45 Uhr von Kölner
@Heidelberg
Das ist doch eine Nonsens-Diskussion! Welchen Paragrafen hättest Du denn gerne zur Verfügung: § 142 BetrVG 'Vertrauensvorschuss ggü Mitgliedern der Interessenvertretung'?
Der Kollege soll sein Wissen eben bei sich behalten, dann weiß er auch genau, wem er Vertrauen schenken kann und wem halt nicht.
Wir sind auch nicht bei ner Ohrenbeichte. Das BRM wird sich vermutlich mit anderen BRM beraten müssen und alle ihm bekannt gegebenen Inhalte des Gesprächs weitergeben...
Erstellt am 21.03.2013 um 18:59 Uhr von Nubbel
kölner hat vollkommen recht! was nutzt es, wenn das brm als seelischer mülleimer benutzt wird und dem wissen eh nichts machen darf, weil sonst rauskäme, welcher mitarbeiter wem was erzählt hat?
es gibt dinge, die will man auch als brm nicht wissen.