Erstellt am 08.06.2022 um 10:03 Uhr von Dummerhund
Dies ist weder eine Bevorteilung noch eine Behinderung der BRM´s
Die MA sind darauf bedacht das das BRM sie Best möglichst vertritt., also nehmen sie ihm aus eigener Initiative Arbeit ab,
Ich gehe mal davon aus das du meinst das die Zeit gemeint ist in der das BRM Aufgaben aus dem Ehrenamt wahr nimmt.
Der AG kann das Pensum jetz noch so hoch schrauben für das BRM wie er will. Nimmt das BRM Aufgaben aus seinem Ehrenamt wahr bleibt die Arbeit halt liegen. Hier sind die anderen MA auch nicht verpflichtet den Ausfall auf zu fangen
Erst wenn der AG dieses verlangt, oder aber das das BRM den Ausfall raus oder nach zu arbeiten ist der Tatbestand der Behinderung der BR Arbeit, meiner Meinung nach, erfüllt..
Der AG hat für Ersatzpersonal oder Umstrukturierung zu sorgen.
Erstellt am 08.06.2022 um 11:24 Uhr von Muschelschubser
Es handelte sich ja um eine freiwillige Übernahme von Tätigkeiten (vermutlich völlig formlos), die jetzt quasi durch den Abteilungsleiter wieder kompensiert wird. Wenn das betroffene BRM nicht teilweise nach §38 freigestellt ist, wird hier erstmal niemand behindert.
Wichtig ist, dass bei konkreten BR-Tätigkeiten diese Vorrang haben und er nicht an deren Ausübung gehindert wird. Dann kann man über §78 BetrVG nachdenken.
Fair wäre es, bei entsprechender BR-Tätigkeit rechtzeitig Bescheid zu geben, damit in der Abteilung für entsprechenden Ausgleich gesorgt werden kann.
Sofern man den Status mit der 50%igen "Quasi-Freistellung" permanent erhalten möchte, könnte man sich ggf. auf eine schriftliche Vereinbarung auf Basis von §37 BetrVG verständigen? Vielleicht verhindert das ein erneutes Aufkeimen der Diskussion bei jeder langwierigeren BR-Aufgabe.
Sofern 50% der Arbeitszeit permanent benötigt werden, und regelmäßige Absprachen nach §37 BetrVG sind zu kompliziert, solltet Ihr vielleicht die Freistellung nach §38 BetrVG im Gremium nochmal diskutieren. Es muss ja nicht zwingen auf eine Vollzeit-Freistellung hinauslaufen.
Erstellt am 08.06.2022 um 12:22 Uhr von §§reiter
Das ist wohl ein klassischer Fall von "gut gemeint ist noch nicht gut gemacht".
Das die Belegschaft, bzw. das Team, hier quasi freiwillig und in Selbstorganisation dem BRM mehr Zeit für BR-Arbeit verschaffen will, ist zwar ehrenhaft, aber nicht Sinn der Sache. Die Reaktion des AG "Oh, schau mal an! Die können ja mehr leisten, da hab ich denen wohl in der Vergangenheit zu wenig Arbeit gegeben" ist da ja irgendwie vorherzusehen.
Man sollte sich da an das formale Vorgehen halten, ist BR-Arbeit zu leisten stellt sich das BRM selbst dafür frei, meldet sich beim Vorgesetzten ab und macht BR-Arbeit. Die Organisation, wie der dadurch entstehende Arbeitsausfall zu kompensieren ist, ist Sache des AG und nicht eine Frage der Selbstorganisation der Belegschaft.
Das Problem ist, dass jetzt sozusagen eine Tür aufgemacht wurde, die Ihr nicht so leicht wieder schließen könnt: Das Team hat jetzt bewiesen, dass es auch ein höheres Arbeitspensum bewältigen kann, also hat der AG natürlich ein Interesse daran dieses auch so beizubehalten.