Behinderung der Betriebsratsarbeit - wer muss/kann handeln?
Wenn eine Behinderung der BR Arbeit durch Behinderung eines einzelnen Mitgliedes vermutet wird, wer muss/kann handeln? Das einzelne Mitglied oder der BR als Gremium?
Community-Antworten (4)
10.12.2008 um 19:10 Uhr
@betriebsratten Da sollte schon der ganze BR geschlossen wie eine Wand zusammen stehen. Dazu ist man ein Gremium!
10.12.2008 um 19:20 Uhr
Kannst du uns bitte den Fall näher beschreiben?
11.12.2008 um 10:55 Uhr
Und wenn der Betriebsrat, mutmasslich natürlich, aus Sozialneidern besteht die mehrheitlich nach der Methode arbeiten: Was ich nicht bekommen habe steht niemand zu "? *leicht verbittert...
Versuche es so zu schildern dass keine Rückschlüsse möglich sind: @johnson und @alle Kollege hat Probleme mit seiner BR Tätigkeit: Hatte bisher regelmässig Überstunden wegen des normalen Arbeitsanfalles. Jetzt ist er BR Mitglied geworden, und macht die BR Arbeit in der normalen Arbeitszeit. Die Überstunden werden für seine reguläre Tätigkeit natürlich erst recht benötigt....aber der Arbeitgeber kürzt (Ich gebe doch keine Überstunden für den Betriebsrat-natürlich nur unter 4 Augen gesagt) und stürzt den Kollegen hier in ziemliche Konflikte. Natürlich geht BR Arbeit vor...natürlich müsste er betriebliche Arbeit liegenlassen...sofern das mit Gleitzeit überhaupt geht...natürlich müsste er nicht mit dem Chef diskutieren welche Mehrarbeit für das Projekt nun notwendig war....aber macht das mal in der Praxis.....
11.12.2008 um 11:07 Uhr
betriebsratten, frage mich, wer hier wirklich behindert: Der von Gewissensnöten geplagte BR Kollege oder der das Problem abwälzende AG?
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