Nochmals zu meiner Frage betreffend der Nachwirkung.

Diese ist in unserem Fall in der BV nicht geregelt, heißt dies jetzt konkret das die alte BV nachwirkt bis zum Abschluss einer neu vereinbarten BV oder gelten einfach die Regelungen die vor dem Abschluss der BV gegolten haben?

Wir wissen auch nicht genau ob unsere Geschäftsleitung überhaupt weiß das eine BV nachwirkt. :-)