Hallo alle zusammen,

Hätte da mal eine Frage zu dem neuen Gesetz was diesen Monat rausgekommen ist, in dem steht dass die LA ab jetzt für die Berechnung der BR-Größe mitgezählt werden.

wie ist dass genau?
Beispiel:
-In unserer Firma arbeiten von August bis Februar ca. 40 Leiharbeiter
-wir haben ca 180 Festangestellte

Wenn wir dann im März aber die Neuwahlen haben sind die Leiharbeiter ja nicht mehr im Haus.
werden die dann trotzdem irgendwie Mitgerechnet oder fallen die nicht mit in die Berechnung da zu dem Zeitpunkt keine angestellt sind???

wäre bei uns genau der knackpunkt um über 200 MA zu kommen mit LA und dann wären wir 9 und hätten einen freigestellten wo uns sehr zu gute kommen würde.

weil wenn sie nicht mehr reinfallen würden wäre es ja fast sinnvoll den BR 2 Monate vorher aufzulösen und Neuwahlen einzuleiten da wir dann über die 200 kommen würden!?
Oder wie seht ihr das?
Weiß da irgendjemand genauer bescheid?

Über ein paar gute Tipps wären wir sehr dankbar.
Vielen Dank, stefano