Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir werden bei den nächsten Wahlen erstmals über 200 Wahlberechtigte Mitarbeiter haben. Es müsste also ein Betriebsratsmitglied vom Arbeitgeber freigestellt werden. Leider hat keiner der Kollegen Interesse an einer Freistellung.
Was passiert dann? Entfällt die Freistellung ersatzlos?
Welche Alternativen gäbe es?
Könnten sich zwei BR-Mitglieder jeweils in Teilzeit freistellen lassen?
Oder z.B. fünf BR-Mitglieder je einen Tag freistellen lassen?
Mit freundlichen GRüßen
Werner Hartmann