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Jugend- und Auszubildendenvertreterin bei Vorstellungsgesprächen

K
KimBo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin seit einiger Zeit örtliche Jugend- und Auszubildendenvertreterin in einer Außenstelle einer Bundesbehörde und kommende Woche finden bei uns Vorstellungsgespräche für evtl. zukünftige Auszubildende statt.

Nun meine Frage, habe ich als Jugend- und Auszubildendenvertreterin einen Anspruch bzw. ein Recht hier beizusitzen?

Grund dafür ist folgender - In unserer Behörde findet die Berufsschule in Blockunterricht statt. Dieser wird in einer Berufsschule in Bonn unterrichtet und man ist deswegen nur ca. ein drittel je Lehrjahr in der Heimat. Ich möchte, dass die Bewerber dies von vorn herein wissen und sich hierauf vorbereiten können.

In den vergangenen Jahren wurde dies den Bewerbern erst kurz vor Beginn der Lehrzeit mitgeteilt. Durch meine Anwesenheit wären die Vorgesetzten somit gezwungen es schon zu sagen, denn sonst würde ich es tun.

Ich habe mit einem dafür zuständigen Kollegen gesprochen und dieser sagte mir, dass ich teilnehmen kann, wenn ich hierfür eine rechtliche Grundlage vorlege.

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Community-Antworten (2)

A
andi66

22.01.2008 um 09:48 Uhr

@KimBo das lief bei mir ähnlich (überbetriebliche Ausbildung). Ich glaube aber nicht, dass es ein wesentliches Kriterium ist eine Ausbildungsstelle anzunehmen oder abzulehnen. Es ist doch jeder froh, wenn man erst mal einen vernünftigen Ausbildungsplatz ergattert hat. So nun zu deiner Frage. Schau mal ins BBiG §11, dort stehen die MINDEST-Inhalte eines Ausbildungsvertrages. Unter anderem auch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte (Abs.1 Nr.3). Aus welchen Grund sollte der (zukünftige) Arbeitgeber die Vertragsbedingungen verschweigen? Wenn der Azubi mit dem Blockunterricht nicht leben kann, wird er den Vertrag nicht unterschreiben und der AG steht ohne Azubi da. Vielleicht kann man mit dem Vorgesetzten vereinbaren, den Bewerbern grundsätzlich einen Ausbildungsrahmenplan zu überlassen (§5 Abs.4) in dem die sachliche,zeitliche UND örtliche Gliederung der Ausbildung erfasst wird. Argumente sammeln und das Gespräch suchen (AG, BR). Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.

K
KimBo

22.01.2008 um 10:03 Uhr

Ja, überbetriebliche Ausbildung. Danke! Kam gestern leider nicht auf das treffende Wort.

In meiner Behörde denke ich schon, dass es ein wesentliches Kriterium ist, denn man ist wie schon gesagt in Blöcken in Bonn und zum selben Anteil nochmal in Nürnberg in unserer Zentrale. Viele der bisherigen Azubis wurden eingestellt und wussten die NICHT! Einige von ihnen, etwa 50% davon, haben die Ausbildung dann geschmissen und habe ein Jahr lang nichts gemacht, da die weiterführenden Schulen und andere Lehrstellen ja schon weg waren.

Naja, dennoch vielen Dank für deine Antwort!

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