W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Absage BR Sitzung

M
mbezar
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, Wir führen jeden Montag, 13 Uhr eine BR Sitzung durch (laut Geschäftordnung). Unser BRV hat am Freitag fristgerecht eingeladen und die Tagesordnung verteilt. Nun ist der BRV heute wetterbedingt verhindert und möchte die Sitzung absagen. Und auf den kommenden Montag verschieben. Ist das rechtmäßig? Des Rest des BR ist im Betrieb anwesend und hat die Tagesordnung, sowie Unterlagen vorliegen.

1.66908

Community-Antworten (8)

K
Kölner

18.03.2013 um 13:39 Uhr

@mbear Dann ist ja der stellv. BRV vorhanden und die BR-Sitzung kann stattfinden - auch wenn der BRV nicht da ist.

M
mbezar

18.03.2013 um 13:42 Uhr

Sorry, vergessen. Stellv. BRV hat Urlaub. Dafür ist fristgerecht ein Nachrücker geladen.

K
Kölner

18.03.2013 um 13:47 Uhr

@mbezar Ist denn ein Stellv. vom stellv. BRV bestimmt worden (irgendwann mal)?

Wenn nicht, dann: Sind wichtige Dinge zu klären? Dann käme ggf. das Selbstzusammentrittsrecht zum Tragen. Vll. gibt es aber auch noch ne andere Meinung und Lösung...

M
mbezar

18.03.2013 um 13:59 Uhr

nein ein Stellv. vom Stellv. BRV wurde nie benannte. In der Geschäftsordnung steht, dass bei Abwesenheit von beiden, jedes BR Mitglied berechtigt ist eine Sitzung einzuberufen.

K
Kölner

18.03.2013 um 14:00 Uhr

@mbezar Bestens - also macht Ihr heute ne Sitzung. Eingeladen wurde ja und die restlichen BRMs sind da.

H
Hoppel

18.03.2013 um 14:13 Uhr

@ mbezar

"Unser BRV hat am Freitag fristgerecht eingeladen und die Tagesordnung verteilt."

Naja, von fristgerecht kann nicht wirklich die Rede sein. Bisschen knapp der Vorlauf ...

"Nun ist der BRV heute wetterbedingt verhindert und möchte die Sitzung absagen."

Wetterbedingter Kopfschmerz? :-)

Das Selbstzusammentrittsrecht muss m.E. gar nicht erst bemüht werden. Die Einladung nebst Tagesordnung ist doch erfolgt.

Was fehlt, ist der BRV als Verhandlungsleiter. Aber da könnte man unbürokratisch Abhilfe schaffen.

Ich sehe überhaupt kein Problem, die Sitzung stattfinden zu lassen. Auch in Unterzahl, so nicht noch ein weiteres E-BRM kurzfristig geladen werden kann.

Sollten Anhörungen zu personellen Einzelmaßnahmen auf der Tagesordnung stehen, stellt sich die Frage nach einem "Ausfall" sowieso nicht.

G
gironimo

18.03.2013 um 17:50 Uhr

Aber was wäre denn so schlimm daran, die Sitzung zu verschieben (Wenn so was kein Dauerzustand ist)?

Aus meiner Sicht keine Frage der "Rechtmäßigkeit". Gibt es so eiliges abzustimmen?

B
BloodyBeginner

18.03.2013 um 21:45 Uhr

Bei unserer letzten BR-Sitzung waren der Vorsitzende (kurzfristig) und Stellvertreter (länger) auch krank. Wir haben innerhalb unseres Gremiums dann in der Sitzung einen Versammlungsleiter gewählt

Ihre Antwort