Erstellt am 18.03.2013 um 12:44 Uhr von Kölner
@mischika
Einschlägig sind die §§ 54 ff BetrVG.
Auch die Entsendung in den KBR (der übrigens nicht verpflichtend ist) läuft ähnlich ab, wie bei der Entsendung in den GBR (mal abgesehen davon, dass der GBR entsendet).
Aus Interesse...
...was verspricht sich der GBR denn davon?
Erstellt am 18.03.2013 um 12:49 Uhr von mischika
Danke. Unser Unternehmen kauft neue Häuser und das sind dann Tochter Gesellschaften und haben ja kein Stimmen Gewicht im Gbr. Sind ja nur geduldet vom Arbeitgeber seite her.
Erstellt am 18.03.2013 um 13:14 Uhr von Tanzbär
Was ist das, im GBR und kein Stimmengewicht? Immer als Gast anwesend?
Erstellt am 18.03.2013 um 13:16 Uhr von mischika
Ja sie sind immer als Gast da.
Erstellt am 18.03.2013 um 13:16 Uhr von Kölner
@Tanzbär
Das kann man so wie Du verstehen, muss man aber nicht.
@mischika
Diese haben einen eigenen BR, die dann in den KBR entsenden würden?
Erstellt am 18.03.2013 um 13:19 Uhr von mischika
@kölner
ja diese haben ein eigenen BR und würden diese dann in den KBR entsenden
Erstellt am 18.03.2013 um 13:23 Uhr von Kölner
@mischika
Ich will keine Diskussion lostreten zum Sinn oder Unsinn eines KBR...
...aber wer will denn den KBR?
Wenn ich mir bestimmte Stimmgewichtungen (je nach Lage) bildlich bei Euch vorstelle, würde ich mir als örtlicher BR genau das überlegen.
BTW:
Als Gast...haben diese Kollegen nichts im GBR zu suchen.
Erstellt am 18.03.2013 um 13:23 Uhr von Tanzbär
@Kölner
Nee, ich verstehe es eben gar nicht.
Erstellt am 18.03.2013 um 13:29 Uhr von mischika
Einige örtliche möchten ein KBR und einige nicht.
Möchte nur Hintergrund Info wenn es eintritt wegen den Wahlen. KBR wird gegründet vom GBR und läuft so ab wie bei einer GBR Wahl. Habe ich es so richtig verstanden.