Erstellt am 27.04.2010 um 09:32 Uhr von MonaLisa
@sause,
in der konstituierenden Sitzung muss in erster Linie der Betriebsratsvorsitzende und sein Stellvertreter gewählt werden, damit das Gremium geschäftsfähig wird.
Alles andere KANN auch später in einer weiteren Sitzung gewählt werden.
Erstellt am 27.04.2010 um 10:07 Uhr von rainerw
@sause
Ich würde ie Antwort der 504jährigen Schönheit vor mir so nicht stehen lassen.
In der konstetuierenden Sitzung sollte vornehmlich der BRV gewählt werden.
Dieser gewählt, kann dann die Wahl des Schriftführers einleiten. Ist dieser gewählt....Sitzung schliessen. Direkt im Anschluss eine neue Sitzung eröffnen und nun kann man loslegen wie man will und alles kann gleich protokolliert werden.
Erstellt am 27.04.2010 um 10:45 Uhr von Tanzbär
@reinerw
und wann wird der Stellvertreter gewählt?
und einfach Sitzung schließen und weiter geht es, ist nicht immer drin, es sei denn, man hat das Amt schon übernommen, ansonsten warten, bis Amtsende des alten BR.
Erstellt am 27.04.2010 um 10:59 Uhr von rainerw
@Tanzbär
reinerw bitte mit ai, denn da steckt drin was drauf steht. (grins. Nicht ernst nehmen den Satz)
Man kann natürlich auch noch den Stelli in der konstetuierenden wählen , wenn man den möchte. Aber ich halte erst mal den Schriftführer für wichtiger, damit ab der ersten ordendlichen Sitzung alles sauber protokolliert werden kann. Ansonsten bin ich einfach mal davon ausgegangen das man das Amt schon angetreten hat. Wenn nicht, erste Sitzung nach Amtsantritt. Gebietet die logik.
Erstellt am 27.04.2010 um 11:55 Uhr von MonaLisa
@ok, rainerw,
Kompromissangebot: :-))
BRV - Schriftführer - BRV-Stellvertreter?
@sause,
Scherz beseite, ihr könnt auch den Betriebsausschuss und andere Ausschüsse wählen. Aber da hat es sich - eigene Erfahrung - als praktischer erwiesen, wenn man erst mal austachiert (gerade bei neuen BR - Mitgliedern) wer für was besser geeignet ist.
Ihr seid frei in eurer Entscheidung.