Hallo,

ich mir mir hinsichtlich Bedeutung der §§27/28 BetrVG nicht ganz im Klaren:
Der Betriebsausschuss (§ 27 BetrVG) ist zwingend ab 9 BRM zu bilden.
Hat ein BR weniger als 9 Mitglieder kann die "laufende Geschäftsführung" dem BR-Vorsitzenden übertragen werden.
Betriebsräte in Betrieben mit mehr als 100 MA können Ausschüsse (§28 BetrVG) bilden. Sollen die Ausschüsse Aufgaben selbständig erledigen ist jedoch die Existenz eines Betriebsausschusse notwendig.

Frage: Sehe ich das richtig, wenn ich sage, das BR´s mit weniger als 9 Mitgliedern keine Ausschüsse bilden können, die selbständig Entscheidungen treffen können?

Gruß
Sandy