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Ausschussbildung mit Erledigungsbefügnis für BR´s < 9 Mitglieder möglich?

S
Sandy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich mir mir hinsichtlich Bedeutung der §§27/28 BetrVG nicht ganz im Klaren: Der Betriebsausschuss (§ 27 BetrVG) ist zwingend ab 9 BRM zu bilden. Hat ein BR weniger als 9 Mitglieder kann die "laufende Geschäftsführung" dem BR-Vorsitzenden übertragen werden. Betriebsräte in Betrieben mit mehr als 100 MA können Ausschüsse (§28 BetrVG) bilden. Sollen die Ausschüsse Aufgaben selbständig erledigen ist jedoch die Existenz eines Betriebsausschusse notwendig.

Frage: Sehe ich das richtig, wenn ich sage, das BR´s mit weniger als 9 Mitgliedern keine Ausschüsse bilden können, die selbständig Entscheidungen treffen können?

Gruß Sandy

6.78103

Community-Antworten (3)

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Immie

28.02.2008 um 08:12 Uhr

@Sandy Das siehst du richtig.

S
Sandy

28.02.2008 um 10:43 Uhr

@Immi Danke für die Bestätigung.

Liege ich auch richtig, wenn ich sage, ein BR mit weniger als 9 Mitglieder kann zwar die laufende Geschäftsführung auf den BR-Vorsitzenden übertragen, jedoch ihm/ihr kein Mandat zur selbständigen Erledigung von Aufgaben übertragen?

I
Immie

28.02.2008 um 19:26 Uhr

@Sandy Jeep

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