Hallo,
gehen bei einer vorübergehenden Verhinderung eines GBR-Mitglieds, für das aufgrund der Kurzfristigkeit der Verhinderung (z.B. Erkrankung am Morgen der GBR-Sitzung, die "fern der Heimat" stattfindet) kein Ersatzmitglied geladen werden kann, die Stimmanteile des verhinderten Mitglieds auf das GBR-Mitglied aus dem gleichen Betrieb über - d.h. stimmt der Kollege/die Kollegin dann mit der Gesamtstimmenzahl des entsendenden Betriebs ab?
Vielen Dank für die Antworten.