Hallo zusammen,

nehmen wir mal an, der Wahlvorstand stellt irgendeinen groben Fehler fest, den er auch nicht mehr korrigieren kann und der in der zu erwartenden Wahlanfechtung zur Unwirksamkeit führen würde.
Der Wahlvorstand bricht daraufhin die Wahl ab. Nun die Fragen:
Existiert der WV dann noch? (Ich denke ja)
Kann (und muss) der WV die Wahl erneut einleiten? (Ich denke ja)

Aidan