Erstellt am 17.03.2013 um 19:42 Uhr von gironimo
Ich weiß nicht ganz, worauf Du hinaus willst.
Der Wahlvorschlag sah aus wie jeder andere. Also es standen die Kandidaten/innen in der gewünschten Reihenfolge darauf (samt Zustimmungserklärung) und auf der Rückseite waren die Stützunterschriften (bei uns hat die Gewerkschaft genügend Mitglieder, sodass Mitarbeiter unterschrieben haben; es würden ja auch die Unterschriften zweier Gewerkschaftsvertreter ausreichen).
Der Gewerkschaftssekretär hat die Liste dann beim Wahlvorstand abgegeben.
Erstellt am 17.03.2013 um 19:57 Uhr von Hartmut
@gironimo: Ja super, genau das wollte ich wissen, vielen Dank!! :)
Noch jemand, eventuell?
Erstellt am 17.03.2013 um 20:10 Uhr von Kölner
..die selben Formalien, jedoch genügen die zwei Unterschriften der beauftragten der Gewerkschaft.
Erstellt am 17.03.2013 um 20:29 Uhr von Hartmut
Vielen Dank, @Kölner!
Bei der Gelegenheit: Kannst du mir sagen, wer denn nun wieder ein "Beauftragter" der Gewerkstaft ist. Der Gewerkschaftssekretär? Oder beliebige Mitglieder, wie die Antwort von gironimo nahelegt? Ich meine, es muss sich doch der Willen der Gewerkschaft, jemanden "beauftragt" zu haben, an irgend etwas festmachen lassen.
Sorry wenn ich mich doof ausdrücke. Ist neue Materie für mich.
Erstellt am 17.03.2013 um 20:52 Uhr von Kölner
Die bekommen in der Regel ein Schreiben. Urkunde o.ä. aus der das hervorgeht...
Erstellt am 17.03.2013 um 21:04 Uhr von Hartmut
Ich danke euch beiden. Meine Frage ist damit beantwortet.