Erstellt am 17.03.2013 um 11:17 Uhr von Hoppel
1) In jeder Vorschlagsliste sind die einzelnen Bewerberinnen oder Bewerber in erkennbarer Reihenfolge unter fortlaufender Nummer und unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Art der Beschäftigung im Betrieb aufzuführen. Die schriftliche Zustimmung der Bewerberinnen oder der Bewerber zur Aufnahme in die Liste ist beizufügen.
2)Ist die erste Stützunterschrift für einen Wahlvorschlag geleistet, darf die Vorschlagsliste NICHT mehr verändert werden. Weder dürfen KandidatInnen zusätzlich aufgenommen, noch dürfen KandidatInnen von dieser Liste gestrichen werden.
3)Die Stützunterschriften sollten möglichst auf der Rückseite der Vorschlagsliste geleistet werden. Oder man nehme ein DIN 3 Blatt; eine Hälfte für die Vorschlagsliste, die andere Hälfte für die Stützunterschriften.
4) Man sammle mehr Stützunterschriften, als benötigt. Man weiß nie, wie viele Stützunterschriften womöglich gestrichen werden müssen.
5) Man achte darauf, dass nur AN kandidieren, die auf der Wählerliste stehen und wählbar sind.
6) Man reiche den Wahlvorschlag fristgerecht ein
Erstellt am 17.03.2013 um 12:10 Uhr von gironimo
siehe auch
http://www.betriebsrat.com/betriebsratssoftware-wahlhelfer