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Wahlvorbereitungen

A
albrechtwahl
Nov 2016 bearbeitet

Hallo !

Darf sich eine Kollegin auf eine Wahlvorschlagsliste schreiben lassen, wenn sie einen befristeten Arbeitsvertrag hat ?

Darf ein jetziges BR-Mitglied bei den Sitzungen des Wahlvorstandes teilnehmen, obwohl diese Person nicht in den Wahlvorstand gewählt worden ist ? Wenn sie vielleicht von ihrer Gewerkschaft geschickt wird ???

Bitte klare Aussagen, wer Recht und wer Unrecht hat, spielt für mich keine Rolle. Bin für Hinweise Richtung § sehr dankbar. Vielen Dank

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Community-Antworten (4)

G
gironimo Akzeptiert

11.01.2014 um 16:28 Uhr

Zweitens: Ja das geht. Die Gewerkschaft kann ein Mitglied beratend entsenden.

§ 16 Abs. 1 BetrVG (...) Jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft kann zusätzlich einen dem Betrieb angehörenden Beauftragten als nicht stimmberechtigtes Mitglied in den Wahlvorstand entsenden, sofern ihr nicht ein stimmberechtigtes Wahlvorstandsmitglied angehört.

K
Kölner

11.01.2014 um 16:05 Uhr

Befristet geht, macht aber nicht zwingend Sinn, da risiko. Zweiter Teil: Nein das geht nicht

S
schmitti

11.01.2014 um 16:51 Uhr

Gironimo, vorsicht "Gotteslästerung" auch wenn Deine Aussage richtig ist und die vom Kölner falsch. Es ist lt. dieser auch somit falsch was im Gesetz/WO steht. Denn merke, Kölner hat immer Recht :-))

K
Kölner

11.01.2014 um 17:18 Uhr

Gironimo, da hast du recht. Dummerweise stand diese Info zunächst nicht drin oder ich habe sie überlesen.

Schmitti, schön, dass du mich als Gott betitelst, aber das lehne ich ab. Ich mache nämlich noch kleine, seltene Fehler. Blasphemie sollte man sich dennoch grundsätzlich sparen, das fällt auf einen selber zurück.

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