Hallo !

Darf sich eine Kollegin auf eine Wahlvorschlagsliste schreiben lassen, wenn sie einen befristeten Arbeitsvertrag hat ?

Darf ein jetziges BR-Mitglied bei den Sitzungen des Wahlvorstandes teilnehmen, obwohl diese Person nicht in den Wahlvorstand gewählt worden ist ? Wenn sie vielleicht von ihrer Gewerkschaft geschickt wird ???

Bitte klare Aussagen, wer Recht und wer Unrecht hat, spielt für mich keine Rolle.
Bin für Hinweise Richtung § sehr dankbar.
Vielen Dank