Frisch gewählter BR sucht Hilfe!
Hallo wir sind nun ein frischer BR.... Unser "damaliger" Wahlvorstand hatte sich zu Zeiten der Wahlvorbereitungen Hilfe von einem Herrn einer Gewerkschaft geholt. Dieser hat dem Wahlvorstand immer zur Seite gestanden (Infonachmittag usw.). Leider verlief unsere Wahlzeit nicht positiv, sodaß es doch zu einigen Reibereien zwischen Wahlvorstand und Angestellten kam. Die Wahl ist aber gelaufen und gestern hatten wir nun unsere Sitzung in der die Vorsitzende und der Stellvertreter gewählt wurden. Der Herr von der Gewerkschaft war ebenfalls vor Ort und hat uns sog. Starthilfe gegeben. Beschlossen wurde, daß wir uns nächste Woche zur ersten offiziellen Sitzung treffen (Schulung etc.). Nun habe ich als Vorsitzende erfahren, daß mein Vertreter (gleichzeitig der ehem. Wahlvorstand)den Herrn von der Gewerkschaft zu diesem Termin ebenfalls eingeladen hat. Aufgrund der vergangenen Zeit hat der Herr von der Gewerkschaft einen nicht all zu guten Ruf in der Firma. Für meinen Vertreter ist der Herr von der Gewerkschaft wohl eine sog. Rückdeckung. Meine Frage ist nun, müssen wir es als Betriebsrat akzeptieren, daß jetzt jedesmal der Herr von der Gewerkschaft dabei ist?
Community-Antworten (3)
18.10.2013 um 17:12 Uhr
der vorsitzende lädt zur sitzung, nur wenn der verhindert ist, kann der stelli laden
man kann außenstehende als gäste einladen, aber bei den beschlußfassungen dürfen sie nicht dabei sein
ich denke mal, ihr braucht am anfang noch viel hilfe ich würde im gremium darüber abstimmen, ob, auf welche weise und wielange euch der gewerkschaftsmensch noch helfen soll
ich denke, schon an einer wirksamen beschlußfassung zu schulungen könntet ihr ohne hilfe bereits scheitern.....
18.10.2013 um 17:59 Uhr
Ich denke mal, Du solltest mit dem Herrn von der Gewerkschaft erst einmal zufrieden sein, auch wenn die Einladung vielleicht nicht ganz korrekt gelaufen ist. Vielleicht gibt er ja auch in der ersten Sitzung gute Tipps für den Start.
Grundsätzlich sollen ja laut BetrVG Betriebsrat, Arbeitgeber und Gewerkschaft vertrauensvoll zusammenarbeiten. Das Betriebsrat und Gewerkschaft jeder für sich unterschiedliche Rechte und Aufgaben im Betriebsgeschehen haben, und es doch beiden nicht egal sein kann, was die jeweils anderen tun, wirst Du in den Grundlagenseminaren erfahren, die Ihr hoffentlich bald beschließen werdet.
18.10.2013 um 18:47 Uhr
§ 31 BetrVG - Teilnahme der Gewerkschaften
Auf Antrag von einem Viertel der Mitglieder des Betriebsrats kann ein Beauftragter einer im Betriebsrat vertretenen Gewerkschaft an den Sitzungen beratend teilnehmen; in diesem Fall sind der Zeitpunkt der Sitzung und die Tagesordnung der Gewerkschaft rechtzeitig mitzuteilen. ........ http://www.sapler.igm.de/demokratie/bvg030.html ...... dort weiterlesen
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