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Begehung mit BR

B
bastian
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir bekommen in 2 Wochen besuch von einem Amt....was unsere Arbeitszeit kontrolieren möchte....

unser Ag hat uns dies heute mitgeteilt und fordert das nur einer aus dem Br dabei sein darf.

Darf er das so ohne weiteres da es uns lieber wäre 2 zu schicken.... unseren Vorsitzenden und den stellv. da er die weiterbildung als sicherheitsbeaufttragter der Bg hat (aber vom chef nicht anerkannt wird).

1.252012

Community-Antworten (12)

H
Hoppel

15.03.2013 um 22:05 Uhr

@ Bastian

Der BR hat überhaupt keinen Anspruch darauf, an diesem Termin teilnehmen zu dürfen.

Nehmt das Angebot des AG an und diskutiert nicht. ;-)

Die Gewerbeaufsicht ist allerdings gem. § 22 Abs.2 ArbSchG berechtigt, die Begleitung durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person zu verlangen.

B
bastian

15.03.2013 um 22:12 Uhr

das sehe ich aber anderes

§ 89(2) BetrVG

K
Kölner

15.03.2013 um 22:13 Uhr

@Hoppel Was ist los? § 89 BetrVG nicht geläufig?

Zwei BRM sind schon möglich, wenn der BR diese beschließt.

H
Hoppel

15.03.2013 um 22:44 Uhr

Hmmm, den 89er sehe ich eigentlich nur im Zusammenhang mit dem ArbSchG und dem ASIG.

Auch wenn das ArbZG ein Schutzgesetz ist, sehe ich ein Teilnahmerecht des BR an diesem Termin kritisch.

K
Kölner

15.03.2013 um 22:45 Uhr

@Hoppel Wenn ich mir die einschlägigen Kommentierungen ansehe, sehen die das nicht kritisch. ;-)

B
bastian

15.03.2013 um 22:55 Uhr

was heist das jetzt für uns.... wir wissen auf jeden fall schonmal..das unser Ag heute schon reagiert hat die überstunden auf einem anderen Blatt papier geshrieben werden.... *lol....was er denen vermutlich nicht zeigen möchte.....

H
Hoppel

15.03.2013 um 23:10 Uhr

@ Kölner

Ich hätte halt nicht nur in eine Kommentierung gucken sollen.

@ bastian

Ich nehme alles zurück und behaupte fortan das Gegenteil. Beschließt als BR die Teilnahme von zwei BRM. ;-))

Fitting, § 89, RN 23

B
Bastian

15.03.2013 um 23:15 Uhr

Danke.... Den hatte ich grad nicht zur Hand....

S
Snooker

15.03.2013 um 23:41 Uhr

  • wir wissen auf jeden fall schonmal..das unser Ag heute schon reagiert hat die überstunden auf einem anderen Blatt papier geshrieben werden.... lol....was er denen vermutlich nicht zeigen möchte..... Was wird ihm das nützen? Überstunden müssen bein BR beantragt werden und sind daher ganz egal ob genehmigt oder nicht dokumentiert.
B
bastian

15.03.2013 um 23:47 Uhr

soweit ist unsere einigungstelle noch nicht... derzeit bekommen wir nix an infos oder mitteilungen....

S
Snooker

16.03.2013 um 00:14 Uhr

Dann würde ich mein Gremium dahin führen das jeder Verstoß, jede nichtmitteilung oder sonstige zurückhatltung von Infos die betriebsrechtlich relevant sind nach § 23 BetrVG behandelt und angezeigt wird.... und wenn ich als BR den AG damit durch das Gericht damit zupflastern würde.

B
Bastian

16.03.2013 um 00:44 Uhr

Das machen wir...haben schon ein eigenen Stellplatz im Arbeitsgericht Lol

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