Erstellt am 15.03.2013 um 21:05 Uhr von Hoppel
@ Bastian
Der BR hat überhaupt keinen Anspruch darauf, an diesem Termin teilnehmen zu dürfen.
Nehmt das Angebot des AG an und diskutiert nicht. ;-)
Die Gewerbeaufsicht ist allerdings gem. § 22 Abs.2 ArbSchG berechtigt, die Begleitung durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person zu verlangen.
Erstellt am 15.03.2013 um 21:12 Uhr von bastian
das sehe ich aber anderes
§ 89(2) BetrVG
Erstellt am 15.03.2013 um 21:13 Uhr von Kölner
@Hoppel
Was ist los? § 89 BetrVG nicht geläufig?
Zwei BRM sind schon möglich, wenn der BR diese beschließt.
Erstellt am 15.03.2013 um 21:44 Uhr von Hoppel
Hmmm, den 89er sehe ich eigentlich nur im Zusammenhang mit dem ArbSchG und dem ASIG.
Auch wenn das ArbZG ein Schutzgesetz ist, sehe ich ein Teilnahmerecht des BR an diesem Termin kritisch.
Erstellt am 15.03.2013 um 21:45 Uhr von Kölner
@Hoppel
Wenn ich mir die einschlägigen Kommentierungen ansehe, sehen die das nicht kritisch. ;-)
Erstellt am 15.03.2013 um 21:55 Uhr von bastian
was heist das jetzt für uns....
wir wissen auf jeden fall schonmal..das unser Ag heute schon reagiert hat die überstunden auf einem anderen Blatt papier geshrieben werden.... *lol....was er denen vermutlich nicht zeigen möchte.....
Erstellt am 15.03.2013 um 22:10 Uhr von Hoppel
@ Kölner
Ich hätte halt nicht nur in eine Kommentierung gucken sollen.
@ bastian
Ich nehme alles zurück und behaupte fortan das Gegenteil. Beschließt als BR die Teilnahme von zwei BRM. ;-))
Fitting, § 89, RN 23
Erstellt am 15.03.2013 um 22:15 Uhr von Bastian
Danke....
Den hatte ich grad nicht zur Hand....
Erstellt am 15.03.2013 um 22:41 Uhr von Snooker
* wir wissen auf jeden fall schonmal..das unser Ag heute schon reagiert hat die überstunden auf einem anderen Blatt papier geshrieben werden.... *lol....was er denen vermutlich nicht zeigen möchte.....*
Was wird ihm das nützen? Überstunden müssen bein BR beantragt werden und sind daher ganz egal ob genehmigt oder nicht dokumentiert.
Erstellt am 15.03.2013 um 22:47 Uhr von bastian
soweit ist unsere einigungstelle noch nicht...
derzeit bekommen wir nix an infos oder mitteilungen....
Erstellt am 15.03.2013 um 23:14 Uhr von Snooker
Dann würde ich mein Gremium dahin führen das jeder Verstoß, jede nichtmitteilung oder sonstige zurückhatltung von Infos die betriebsrechtlich relevant sind nach § 23 BetrVG behandelt und angezeigt wird.... und wenn ich als BR den AG damit durch das Gericht damit zupflastern würde.
Erstellt am 15.03.2013 um 23:44 Uhr von Bastian
Das machen wir...haben schon ein eigenen Stellplatz im Arbeitsgericht Lol