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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Hygienebegehungen im Krankenhaus-Beteiligung des BR?

F
Fliege
Jan 2018 bearbeitet

In unserem KH gibt es eine externe Hygienefachkraft, welche Abteilungsbegehungen durchführt, diese werden natürlich vorher nicht angekündigt. Sie läuft durch sämtliche Zimmer ohne, dass die Abteilungsleitung wenigstens bei Beginn der Begehung informiert wird. Viele (neue) Kolleginnen kennen sie gar nicht und wundern sich, wer da durch die Zimmer läuft. Fragen: Muss der AG den BR nach § 89 BetrVG hier nicht beteiligen? Hat der BR hier kein Recht bei der Begehung anwesend zu sein? Wir wollen diese Fachkraft nämlich gerne etwas einbremsen. Vielen Dank für eure Antworten

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Community-Antworten (6)

K
Kölner

24.04.2011 um 23:17 Uhr

@all Gesetzlich gesehen kann man die Hygienefachkraft in ihrem Tätigkeitsdrang - ähnlich wie die SiFa - nicht einbremsen. Macht ja auch keinen Sinn! Ich sehe auch nicht, dass der BR bei jeder 'kleinen' Begehung dabei sein muss...

...aber warum beschäftigt sich nicht der ASA mal mit dieser Thematik?

F
Fliege

26.04.2011 um 09:24 Uhr

@ Kölner Danke Kölner für deine Info. Nun im vorliegenden Fall ist diese H.Fachkraft morgens schnell durch eine Abteilung gerauscht und hat sich detailliert umgesehen. Niemand von der Abteilung konnte bei der Begehung mitgehen. Nachmittags gab es dann für diese Abteilung eine Info-Veranstaltung der GL zum Thema Zertifizierung-Patienten- und MA-Befragung. Mitten im Vortrag sprang diese Dame auf und rasselte stenoartig alle Fehler der Besichtigung runter, ohne, dass sich die Belegschaft wehren konnte. Bei dieser Veranstaltung waren auch abteilungs- bzw. betriebsfremde Personen anwesend. Die GL verfolgte diesen Auftritt mit einem breiten grinsen. Leider ist diese Fachkraft auch niemanden unterstellt, z.B. QM. Wir wollen dieser Fachkraft in Zukunft gerne auf die Finger schauen.

P
Petrus

26.04.2011 um 11:04 Uhr

@fliege: Ich verstehe immer noch nicht Dein Problem. Offenbar hat es der gesetzgeber gewollt, dass jemand weisungsungebunden den Hygienestatus im Krankenhaus überprüft. Und als (potentieller) Patient finde ich das auch gut so. Denn wenn es eine Grundlage für Dein Anliegen gäbe (nur nach Vorheriger anmeldung, nur in Begleitung) würde das doch in mancher Einrichtung leider dazu führen, dass es jedesmal vor dem Besuch der Hygiene-FK ein Großreinemachen gibt - und ansonsten der Laden versifft... Und wenn die Dame bei Euch Mängel findet, ist doch bei Euch eher die Frage: Woran liegt es? Zuwenig Personal? Schlechte Organisation? Wer ist dafür verantwortlich? PDL/GL? Vielleicht solltet ihr als BR genau hier genauer hinsehen - unter Umständen vergeht eurem Chef das Grinsen dann ganz schnell...

F
Fliege

26.04.2011 um 12:01 Uhr

@ Petrus Ich habe nichts gegen unangemeldete Begehungen, aber von einer externen Fachkraft erwarte ich, dass sie wenigstens der Abteilungsleitung kurz vorher Bescheid gibt und jemand die Möglichkeit hat dort mitzugehen. So könnten viele unnötige nachträgliche Fragen vor Ort geklärt werden. Viele Kolleginnen /Azubis kenne diese Dame noch gar nicht, so dass sie sich gewundert hatten, dass jemand "Fremder" überall reinschaut..... Mir geht es Hauptsache um die Vorgehensweise dieser Dame.

P
Petrus

26.04.2011 um 12:32 Uhr

@Fliege: Wenn ihr böse sein wollt: Schmeißt doch die "betriebsfremden" Personen außerhalb der Besuchszeiten einfach raus. Denn ein Schild, auf dem "M. Müller - Hygienefachkraft" steht, kann ich mir auch malen. Wenn ich mir das an einen weißen Kittel hefte, darf ich dann in Eurem KH "einfach so" in alle Hygienebereiche hereinspazieren? Möglichst noch unbehelligt durch Intensiv und OP laufen? Ich hoffe doch nicht...

In Industriebetrieben würden Leute, die niemand kennt, aber in jede Ecke gucken, sehr schnell Bekanntschaft mit dem Werkssicherheitsdienst machen...

K
Kölner

27.04.2011 um 00:11 Uhr

@Petrus Deine Antwort ist natürlich Quatsch und wohl eher ein Gimmick für die neuen Nonstop-Nonsens-Folgen!

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