Begehung mit der BG
Hallo Kollegen, ich habe eine Frage . Wir wollen die Berufsgenossenschaft zu einer Begehung einladen . Haben wir als BR dazu die rechtlichen Möglichkeiten , oder geht das nur im Rahmen einer ASA-Sitzung . Müssen wir eventell einen Beschluss fassen ? Vielen Dank für eure Hilfe.
Community-Antworten (1)
30.11.2011 um 09:56 Uhr
Weder BR noch ASA können auf eigene Faust eine BG zur Betriebsbegehung einladen, das obliegt dem AG. Ein direkter Kontakt zur BG zwecks Betriebsbegehung kann i.S.d. vertrauensvollen Zusammenarbeit gesucht werden, wenn vorherige Bemühungen, z.B. Abstellen von Sicherheitsmängeln etc., erfolglos geblieben sind.
Die Broschüre "M113 betriebsrat im arbeitsschutz" zeigt alle Möglichkeiten auf > googlen
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