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Information weitergeben

T
Tulpe
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Leute, brauche mal wieder Hilfe. Suche einen §, ich hab es schon gelesen aber finde es nicht mehr. Wen ich als BR von einer Stelle erfahre und eine MA die geeignet ist und dringen aus Gesundheitlichen Gründen eine andere Stelle sucht, darf ich diese Information weitergeben. Habe Ihr zur Initiativ Bewerbung geraten. In welchem § steht dies noch einmal?? Danke für Eure Hilfe

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Community-Antworten (5)

A
AlterMann

14.03.2013 um 12:38 Uhr

Hallo Tulpe,

wenn ich Dich richtig verstehe, geht es Dir nicht um die Informationsweitergabe, wo welche Stelle frei wird (das sähe ich unproblematisch).

Spricht denn etwas dagegen, dass die Kollegin selbst mitteilt, dass sie aus gesundheitlichen Gründen dringend einen anderen Arbeitsplatz braucht? Wenn ja, dann sehe ich keinen möglichen Fall, in dem Du über diese gesundheitlichen Gründe informieren solltest. Selbst mit Einwilligung der Kollegin sehe ich darin keinen Sinn, und ohne schon mal gar nicht, mal ganz abgesehen von den rechtlich engen Grenzen.

Oder habe ich Dich einfach falsch verstanden?

T
Tulpe

14.03.2013 um 13:03 Uhr

@AlterMann, es geht um die Information. Der Bereichsleiter macht mir als BR zum Vorwurf gegen die Geheimhaltung verstoßen zu haben. MA ist auf die neue Stelle versetzt worden alle sind Zufrieden nur der Bereichsleiter mag mich nicht. Tulpe

R
rolfo

14.03.2013 um 15:02 Uhr

Eine freie Stelle im Betrieb unterliegt nicht der Geheimhaltung, sollte eigentlich, wenn der BR das gefordert hat innerbetrieblich ausgeschrieben werden. Ich denke, du kannst damit leben dass der Bereichsleiter dich nicht mag. Wenn sonst alle zufrieden sind hast du doch deine Arbeit gut gemacht

L
Lotte

14.03.2013 um 15:19 Uhr

Hallo Tulpe, Du meinst aber nicht § 93 BetrVG? Das müsstet Ihr als BR aber auch einfordern. Ansonsten sehe ich es wie rolfo. Mach Dir keinen Kopf, der mag Dich halt nicht... LG Lotte

G
gironimo

14.03.2013 um 16:29 Uhr

Wie lotte schon schreibt: Wenn der BR einmal gefordert hat, dass Stellen ausgeschrieben werden müssen (§ 93 BetrVG), brauchst Du Dich nicht mehr mit schwierigen Zeitgenossen in dieser Frage auseinandersetzen.

Du kannst - wenn Du willst - Dich mit dem Thema Geheimhaltung auseinandersetzen. Wenn Du etwas finden solltest, das der Leiter recht hat, laß es uns wissen. Ansonsten - laß ihn links liegen.

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