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Muss ein Gruppenleiter Informationen über geplante Gewerkschaftsaktionen am Betriebstor an den AG weitergeben?

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AlterMann
Nov 2016 bearbeitet

In unserer Arbeitsgruppe arbeiten u.a. 2 BR-Mitglieder. Beim Erstellen des nächsten Monatsdienstplans haben wir unseren Gruppenleiter darüber informiert, dass wir an einem bestimmten Tag bei einer Verdi-Protestaktion an der Betriebsausfahrt dabei sein wollen und deshalb gerne eine dreistündige Pause im Dienstplan hätten. Der Gruppenleiter hatte nichts dagegen und hat die Information ansonsten für sich behalten. Jetzt bekommt er mächtig Ärger von der GL: Er hätte aufgrund seiner besonderen Loyalitätsverpflichtung zum AG eine solche Information sofort an die GL melden müssen. Nun fragt er uns, was ihn erwarten könnte. Was können wir ihm sagen und wie sollten wir uns verhalten?

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Community-Antworten (3)

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Pandabeer

24.11.2010 um 08:24 Uhr

Hat die GL denn so unrecht? Ich hätte es auch von ihm erwartet egal ob es eine rechtl Verpflichtung gibt oder nicht

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AlterMann

24.11.2010 um 11:46 Uhr

Nun ja, bei der Aktion geht es darum, dass wir endlich einen TV bekommen. Das hätte ich vielleicht direkt dabei schreiben sollen. An einem TV ist der Gruppenleiter genauso interessiert wie wir alle. Erwartest Du vom Gruppenleiterauch in dieser Situation, dass er die Aktion der GL mitteilt? Würdest Du das von einem anderen Mitarbeiter auch erwarten?

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Pandabeer

24.11.2010 um 21:10 Uhr

Von einer Führungskraft würde ich es als AG wirklich erwarten!

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