Übernahme Ersatzmitglied mit den Voraussetzungen
Hallo! Ich bin ein Ersatzmitglied der Jav. Uch bin jetzt in der letzten Phase meiner Ausbildung und soll einen Antrag auf den unbefristeten Stellen, laut meiner anderen javler. Ich habe einige Tätigkeiten übernommen. Ich war als Vertretung mit in der Betriebsratssitzung und war auch bei einer Javsitzung und sollte letztens in ein kritikgespräch, welches leider bevor es stattfand aber schon geklärt wurde. Ich habe dafür aber auch rumtelefoniert. Reicht das aus um denAntrag zu stellen? Den einzigen Anhaltspunkt habe ich ja nur dann anhand meiner Unterschrieft zb in der Betriebsratssitzung. Vielen Dank im Vorraus für evt. Antworten.
Community-Antworten (1)
13.03.2013 um 15:21 Uhr
§78a Dkk Rn 7 Auch Ersatzmitglieder fallen, soweit sie nicht ohnehin endgültig nachrücken, unter die Vorschrift, wenn sie vertretungsweise für ein ordentliches Mitglied der geschützten Betriebsverfassungsorgane tätig werden (Fitting, Rn. 11; GK-Kreutz, Rn. 32 m. w. N.). Ein anderes Ergebnis wäre nicht sachgerecht, da das Ersatzmitglied für den Vertretungszeitraum die Rechtsstellung eines ordentlichen Mitglieds innehat (vgl. BAG 15. 1. 80, AP Nr. 8 zu § 78a BetrVG 1972; GK-Kreutz, a. a. O.). Es kommt dabei nicht darauf an, ob während der Vertretungszeit tatsächlich Aufgaben angefallen sind und wie lange die Vertretung gedauert hat (vgl. BAG 15. 1. 80, AP Nr. 8 zu § 78a BetrVG 1972; Becker-Schaffner, DB 87, 2649; GK-Kreutz, Rn. 33; a. A. APS-Künzl, Rn. 42; zu eng BVerwG 25. 6. 86, PersR 86, 218, das bei der entsprechenden Vorschrift des § 9 BPersVG lediglich solchen Ersatzmitgliedern den Schutz gewähren will, die längere Zeit ein verhindertes PR-Mitglied vertreten haben). Die generelle Einbeziehung auch nur vorübergehend nachgerückter Ersatzmitglieder ist ohne Rücksicht auf die Dauer des Vertretungszeitraums und die Ausübung von Amtsgeschäften schon deshalb notwendig, weil für das Ersatzmitglied am Anfang seiner Vertretung nicht erkennbar ist, ob es den Schutz des § 78a genießt, und damit sein Amt ohne Furcht vor beruflichen Nachteilen antreten kann (GK-Kreutz, a. a. O.). Im Übrigen kann auch eine kurzfristige Vertretung zu Repressalien führen (Altvater u. a., § 9 Rn. 4; zum Fall eines faktischen Vertreters ohne formelles Nachrücken ArbG Mannheim 20. 1. 82, BB 82, 1665; HSWG, Rn. 8). Das Ersatzmitglied hat daher auch einen nachwirkenden Schutz nach Abs. 3, wenn im Zeitpunkt des Ablaufs des Ausbildungsverhältnisses das Ende der (letzten) Vertretungszeit noch nicht ein Jahr zurückliegt und der Auszubildende innerhalb von drei Monaten vor der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses seine Weiterbeschäftigung verlangt (BAG 13. 3. 86, AP Nr. 3 zu § 9 BPersVG; Fitting, Rn. 11; HSWG, Rn. 8; Reinecke, DB 81, 889).
Aber: Sofern der AG nicht übernehmen will muss man aktiv werden.
§ 78 (2) (2) Verlangt ein in Absatz 1 genannter Auszubildender innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung, so gilt zwischen Auszubildendem und Arbeitgeber im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Auf dieses Arbeitsverhältnis ist insbesondere § 37 Abs. 4 und 5 entsprechend anzuwenden.
Verwandte Themen
Arbeitsgericht trotz befristeter Übernahme JAV-Mitglied - was tun?
ÄlterHallo, ich habe eine Frage zur unbefristeten Übernahme von JAVen. Ich bin selber JAV in unserem Betrieb gewesen und habe also noch ein Jahr nach meiner Amtszeit einen Anspruch auf eine unbefriste
Übernahme nach § 9 BPersVG. Bitte um Hilfe
ÄlterHallo laut § 9 BPersVG gilt der Übernahme Schutz von JAV Mitglieder auch noch 1 Jahr nach dem ausscheiden aus der JAV wenn ich den § richtig verstanden habe. Sogar selbst wenn das JAV Mitglied die
Ersatzmitglied durfte nicht an Betriebsratssitzung teilnehmen
ÄlterHallo In unseren letzten Betriebsratssitzung war ein BR-Mitgiied urlaubsbedingt verhindert. Unser BR-Vorsitzender hat kein Ersatzmitglied eingeladen. Jedoch ist ein Ersatzmitglied des BR welches in
Übernahme wegen JAV wird mir schwer gemacht - Ist der erste Antrag nichtig, weil ich den auf unbefristete Übernahme gestellt habe?
ÄlterHey Leute, ich habe zuerst einen Antrag auf Übernahme geschrieben. Dies ist bei uns in der Firma so üblich wenn man für ein halbes Jahr übernommen werden will. Ein Tag später habe ich den Antrag auf u
Übernahme von JAV-Mitgliedern - nach §78a BetrVG?
ÄlterHallo, erstmal Infos: Übernahme von JAV-Mitgliedern - § 78 a BetrVG Als JAVi ist deine Übernahme im Betriebsverfassungsgesetz geregelt (§ 78a). Dort steht, dass dich dein Arbeitgeber