Erstellt am 13.03.2013 um 15:05 Uhr von gironimo
http://www.schwbv.de/wahlen_uebergangsmandat.html
Erstellt am 13.03.2013 um 18:07 Uhr von Kimkakao
Hallo Knuddel,
wird Eure Firma einfach nur an eine andere verkauft und sonst bleibt im Betrieb bzw. in den Betriebsstätten alles gleich?
Wenn es nur Änderungen auf der Unternehmensebene gibt (z.B. neuer Eigentümer) bleibt auch beim BR und der Schwerbehindertenvertretung alles gleich.
Nur wenn sich im Betrieb etwas ändert, z.B. weniger AN, weil einige Betriebsstätten verkauft wurden, hat das auch Auswirkungen auf den BR. Dann auch Achtung: mögliche Betriebsänderung und Mitbestimmung nach § 111 BetrVG.
Gruß
Kim
Erstellt am 14.03.2013 um 00:17 Uhr von rkoch
Selbst wenn sich im Betrieb "etwas" ändert muss das noch keine Auswirkungen auf den Betriebsrat/die Schwerbehindertenvertretung haben!
Betriebsräte werden in Betrieben gewählt, nicht in Unternehmen. So lange die "Identität" des Betriebes erhalten bleibt, führt selbst eine "Spaltung" nicht zu einer Änderung.
Unter "Identität" versteht man das Betriebsgeschehen als ganzes. Wird also durch die Spaltung ein Teil abgespalten, der für das Betriebsgeschehen an sich unwesentlich war (z.B. der Fahrdienst eines Produktionsbetriebes), so bleibt der Produktionsbetrieb als solches erhalten, also im Sinne des BetrVG keine Spaltung. Wird dagegen im Maschinenbau z.B. Elektro von Mechanisch abgespalten, entsteht ein Elektrofachbetrieb und ein Schlosserfachbetrieb, da einer der beiden ohne den anderen nicht mehr alleine Handlungsfähig ist.
Wie Kimkakao schon sagt, ändert sich gar überhaupt nichts, passiert im BR gar nix.