Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat bei Betriebsübergang
Hallooo Folgende Frage: Ich bin im Betriebsrat und bin Vertrauensperson der Schwerbehinderten. Unsere Firma soll verkauft werden. Ich bin in einem 9er Gremium und in einer Niederlassung bzw. in einer Betriebsstätte der Firma beschäftigt. Frage: Nach Firmenübernahme durch eine andere Firma bleibt da der betriebsrat bestehen und bleibt die Schwerbehindertenvertretung bestehen bzw. wie läuft das weiterhin ab? Vielen dank für Antwort LG
Community-Antworten (3)
13.03.2013 um 16:05 Uhr
13.03.2013 um 19:07 Uhr
Hallo Knuddel,
wird Eure Firma einfach nur an eine andere verkauft und sonst bleibt im Betrieb bzw. in den Betriebsstätten alles gleich? Wenn es nur Änderungen auf der Unternehmensebene gibt (z.B. neuer Eigentümer) bleibt auch beim BR und der Schwerbehindertenvertretung alles gleich. Nur wenn sich im Betrieb etwas ändert, z.B. weniger AN, weil einige Betriebsstätten verkauft wurden, hat das auch Auswirkungen auf den BR. Dann auch Achtung: mögliche Betriebsänderung und Mitbestimmung nach § 111 BetrVG.
Gruß Kim
14.03.2013 um 01:17 Uhr
Selbst wenn sich im Betrieb "etwas" ändert muss das noch keine Auswirkungen auf den Betriebsrat/die Schwerbehindertenvertretung haben!
Betriebsräte werden in Betrieben gewählt, nicht in Unternehmen. So lange die "Identität" des Betriebes erhalten bleibt, führt selbst eine "Spaltung" nicht zu einer Änderung.
Unter "Identität" versteht man das Betriebsgeschehen als ganzes. Wird also durch die Spaltung ein Teil abgespalten, der für das Betriebsgeschehen an sich unwesentlich war (z.B. der Fahrdienst eines Produktionsbetriebes), so bleibt der Produktionsbetrieb als solches erhalten, also im Sinne des BetrVG keine Spaltung. Wird dagegen im Maschinenbau z.B. Elektro von Mechanisch abgespalten, entsteht ein Elektrofachbetrieb und ein Schlosserfachbetrieb, da einer der beiden ohne den anderen nicht mehr alleine Handlungsfähig ist.
Wie Kimkakao schon sagt, ändert sich gar überhaupt nichts, passiert im BR gar nix.
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