Betriebsstätten in ganz Deutschland aber nur eine Schwerbehindertenvertretung. Was tun?
Wir haben in m. Städten in Deutschland, Betriebsstätten. Es gibt jedoch nur in einer eine Schwerbehindertenvertretung. Diese wird auch zu den GBR-Sitzungen eingeladen. Somit ist sie auch die Gesamt-Schwerbehindertenvertretung. Wie ist es nun, wenn es um einen Schwerbehinderten Mitarbeiter geht, der nicht im Geltungsbereich der zuständigen Vertretung liegt. Kann auch hier die Schwerbehindertenvertretung aktiv werden ? Oder was muss getan werden, damit hier auch ein Recht gem. dem SGB IX besteht. Ich meine bei Kündigungen usw. ? Muss beim integrationsamt eine Zusammenlegung der Betriebe erfolgen ?
Community-Antworten (2)
23.05.2006 um 10:36 Uhr
Hallo Franz, schau mal in diesen Link!
http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-176/i.html
Darüber hinaus hat der Betriebsrat die Interessen aller AN wahrzunehmen!
23.05.2006 um 11:39 Uhr
Hallo Franz,
deine Frage wurde ähnlich auch hier gestellt und beantwortet:
http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php?id=2482
Gruß Max
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