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Betriebsstätten in ganz Deutschland aber nur eine Schwerbehindertenvertretung. Was tun?

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Franz
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben in m. Städten in Deutschland, Betriebsstätten. Es gibt jedoch nur in einer eine Schwerbehindertenvertretung. Diese wird auch zu den GBR-Sitzungen eingeladen. Somit ist sie auch die Gesamt-Schwerbehindertenvertretung. Wie ist es nun, wenn es um einen Schwerbehinderten Mitarbeiter geht, der nicht im Geltungsbereich der zuständigen Vertretung liegt. Kann auch hier die Schwerbehindertenvertretung aktiv werden ? Oder was muss getan werden, damit hier auch ein Recht gem. dem SGB IX besteht. Ich meine bei Kündigungen usw. ? Muss beim integrationsamt eine Zusammenlegung der Betriebe erfolgen ?

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Community-Antworten (2)

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Fayence

23.05.2006 um 10:36 Uhr

Hallo Franz, schau mal in diesen Link!

http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-176/i.html

Darüber hinaus hat der Betriebsrat die Interessen aller AN wahrzunehmen!

M
Max

23.05.2006 um 11:39 Uhr

Hallo Franz,

deine Frage wurde ähnlich auch hier gestellt und beantwortet:

http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php?id=2482

Gruß Max

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