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Amtszeit nach Neuwahl

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michalski0709
Jan 2018 bearbeitet

Hy Ihr Lieben, ich bräuchte mal ne verlässliche Aussage. Die SBV ist geschlossen incl Stellvertreter bis zum 31.12.2017 zurück getreten. Die Neuwahl incl 2 Stellvertreter hat schon 30. November stattgefunden, so dass diese am 01.01.2018 die Amtgeschäfte der SBV übernehemen kann. Im 9. SGB seht dafür folgendes drin:

Hat außerhalb des für die regelmäßigen Wahlen festgelegten Zeitraumes eine Wahl der Schwerbehindertenvertretung stattgefunden, wird die Schwerbehindertenvertretung in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Wahlen neu gewählt. Hat die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung zum Beginn des für die regelmäßigen Wahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, wird die Schwerbehindertenvertretung im übernächsten Zeitraum für regelmäßige Wahlen neu gewählt.

Bis wann gilt denn jetzt die neue Amtszeit der neuen SBV? Bis Nov 2018 oder Nov.2022?

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Community-Antworten (6)

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celestro

30.12.2017 um 01:00 Uhr

Du hast den relevanten Teil selbst gepostet. Was ist denn so schwer daran zu verstehen, daß Du die richtige Antwort nicht selbst erkennst ?

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michalski0709

30.12.2017 um 01:22 Uhr

#celestro Danke für dein klugen Einwand, hilft mir weiter. Gesetzestexte sind generell so geschrieben, dass diese auch Laien ohne Probleme verstehen können. Hoffe dass wenn du BR bist, keiner vertrauensvoll zu dir kommt und um Hilfe bittet.

SF
SBV Frank

30.12.2017 um 07:57 Uhr

Bis November 2022!

C
celestro

31.12.2017 um 23:23 Uhr

"Hoffe dass wenn du BR bist, keiner vertrauensvoll zu dir kommt und um Hilfe bittet."

Deine Frage war in etwa: Supermarkt hat montags - freitags bis 22 Uhr geöffnet, samstags nur bis 20 Uhr. Wenn ich morgen (Samstag) einkaufen will, hat der dann bis 20 Uhr oder bis 22 Uhr geöffnet ?

Ja, es gibt schwierige Gesetzestexte, aber dies war keiner davon.

P
Pjöööng

03.01.2018 um 12:48 Uhr

Naja, wenn das Gesetz tatsächlich so einfach zu verstehen wäre, dann hätte SBV Frank hier vermutlich keine, sagen wir mal "ungenaue" Antwort gegeben. Auch bei der analogen Frage zur Amtszeit des BR habe ich hier schon häufig falsche Interpretationen gelesen.

Die Amtszeit dieser SBV ("BRV" gestrichen) endet mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses der nächsten BRV Wahl. In 2018 ist nicht zu wählen, so dass die nächste regelmäßige SBV ("BRV" gestrichen) Wahl im Okt/Nov 2022 abzuhalten wäre. Somit endet (falls es nicht wieder zu vorgezogenen Wahlen kommt) die Amtszeit dieser SBV im Oktober oder November 2022.

C
celestro

03.01.2018 um 13:33 Uhr

@ Pjööng

Was hat denn BRV mehrfach in Deinem Text für eine Bedeutung ?

Was mir noch gar nicht auffiel:

"Die SBV ist geschlossen incl Stellvertreter bis zum 31.12.2017 zurück getreten. Die Neuwahl incl 2 Stellvertreter hat schon 30. November stattgefunden, so dass diese am 01.01.2018 die Amtgeschäfte der SBV übernehemen kann."

Man hat also eine neue SBV vor dem Rücktritt der Alten neu gewählt ? Geht das überhaupt ?

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