Erstellt am 13.03.2013 um 06:15 Uhr von Hoppel
@ Skyline
Es ist schon faszinierend ... das Thema JAV-Wahl beschäftigt Dich seit Monaten und dann solche Fragen! :-(
Bist Du etwa im Wahlvorstand?
Es gibt so schöne Leitfäden JAV-Wahl, in denen aber auch alles haarklein beschrieben ist.
Der BR setzt einen Wahlvorstand ein, der erstellt eine Wählerliste, erlässt ein Wahlausschreiben usw.
Dann können Wahlvorschläge mit der erforderlichen Anzahl Stützunterschriften eingereicht werden.
Wahlvorschläge ohne die erforderliche Anzahl Stützunterschriften sind unheilheilbar ungültig!
Und für einen Wahlvorschlag einer JAV gilt NICHTS anderes, als für den einer BR-Wahl.
Natürlich können gültige Stützunterschriften nur für einen Wahlvorschlag geleistet werden, auf dem die Bewerber komplett aufgeführt sind! Auf einem Wahlvorschlag kann aber auch nur ein/e KandidatIn stehen.
Und dass die Zustimmung zur Kandidatur vorliegen muss, entweder als separates Schreiben oder per Unterschrift auf dem Wahlvorschlag (es muss erkennbar sein, dass mit der Unterschrift die Kandidatur erklärt wird) sollte man auch wissen.
Erstellt am 13.03.2013 um 07:34 Uhr von Skyline
Lieber Hoppel .
Es ist auch schon faszinierend wie arrogant du bist mit deinen Antworten.
Deinen ersten Satz kannst du dir sparen muss nicht sein , zeugt von keiner guten Erziehung.
Deinen zweiten Satz, dito.
Noch mal für dich.
Ich frage hier nicht aus langeweile , mir war nur nicht zu 100% klar ob die Stützungs Stimmen Zeitgleich mit den Wahlvorschlägen gesammelt werden.
Falls du mir in Zukunft solche Antworten wie in Satz 1 und 2 geben möchtest, behalte sie für dich. Der Rest ist OK:
Danke
Erstellt am 13.03.2013 um 09:51 Uhr von gironimo
o.k. - trotzdem ist es jetzt doch klar, oder?
Erst den Wahlvorschlag vollständig erstellen und dann da Stützunterschriften sammeln.
(Ich will gar nicht wissen, wie oft in der Praxis gegen diese Regel verstoßen wird ...... )
Erstellt am 13.03.2013 um 11:18 Uhr von Kölner
@skyline
...aber:
Das 'Hoppel' etwas mitteilt, was augenscheinlich ist, zeugt weder von einer schlechten noch einer guten Erziehung. Ob man eine Aussage, einen Hinweis eines (wahrlich nicht schlecht schreibenden) TE annimmt oder nicht, liegt im wesentlichen an dem Adressaten/also Dir.
Zieht man zudem die Forenregeln zu rate, wird man unschwer feststellen, dass er sich völlig besorgt, vll. noch verwundert und nicht arrogant zeigt.
Und wenn ich jetzt auch noch was schreiben darf:
Ich hätte sogar geantwortet, dass Deine Fragen von einem sehr hohen Bedarf an fachlicher Begleitung dieser Wahl zeugt...
Erstellt am 13.03.2013 um 12:29 Uhr von Skyline
Kölner
Du hast recht damit das eine Fachliche Begleitung wohl das Beste gewesen wäre.
Die Gewerkschaft hatte es angeboten.
Nur wollen die anderen BRM keine Gewerkschaft mehr Einladen , weil die Nase nicht passte.
Ich bin einziges Gewerkschafts Mitglied im Gremium.
Ich beschäftige mich schon mit der Jugendwahl und bin das erste mal dabei eine Wahl mit zu organisieren.Also das ich dann solche Fragen stelle ist für mich Normal.
Und was für mich arrogant erscheint , lass das mal meine Sorge sein, ich bin nicht du.
Schreib dir das mal auf , könnte manchmal helfen.
@ gironimo
Genau das ist es
Es muss erst die Wählerliste erstellt werden und dann können die Stützunterschriften gesammelt werden.
Genau so läuft es bei uns nicht , die Wählerliste also die Leute die es machen wollen und die Liste für die Stützunterschriften hängen zusammen aus
Und nun ?
Erstellt am 13.03.2013 um 12:36 Uhr von Kölner
@skyline
Gewerkschaft ist ja auch nicht das Allheilmittel besthin; da kann ich die Kollegen des BR verstehen.
Aber mit dem Satz 'Schreib dir das mal auf , könnte manchmal helfen.' machst Du Dir tatsächlich das Leben schwer.
Für oder gegen was kämpfst Du eigentlich? Gegen den guten Ton, den guten Geschmack hier im Forum?
Ich kann übrigens als Kandidat der JAV-Wahl schon vorher (vor Erstellung der Wählerliste) anfangen Unterschriften für meinen Wahlvorschlag sammeln. Da brauche ich niemanden des WV für. Die Einreichung mache ich dann innerhalb der Frist und gut ist's!
Interessanter könnte sein, wer dann als Stützer auf diesen Listen unterschrieben hat...aber dafür ist dann der WV wieder in der Pflicht!
Erstellt am 13.03.2013 um 12:52 Uhr von Skyline
Nochmal .
Darf man Wahlvorschläge( Liste ) mit der Liste der Stützstimmen zusammen aufhängen????
Mir ist es immer noch nicht klar..........
Kölner@
Ich kämpfe für eine Antwort die ich von Dir nicht so recht bekomme.
So Danke
Der Wahlvorschlag, bestehend aus Bewerberteil und Stützunterschriften, muss eine einheitliche zusammenhängende Urkunde sein. Das BAG (25.05.2005, 7 ABR 39/04) lässt insoweit auch die Nummerierung der einzelnen Seiten zu. Empfehlenswert ist es dennoch, die Seiten fest miteinander zu verbinden, z.B. durch Zusammenfügung mit einer Heftklammer.