Erstellt am 07.06.2022 um 11:13 Uhr von Thomas63
Eine Außerordentliche Sitzung ist nur eine die nicht vorrausplanbar ist. z.B. normal jeden Donnerstag BR-Sitzung. Aus aktuellen Anlass muss eine z.B. Mittwochs gemacht werden. Alle Regeln gelten wie bei einer "normalen" Sitzung. Genauso Einladen einschließlich Nachrücker usw.
Erstellt am 07.06.2022 um 18:51 Uhr von UliPK
"Benötige ich für eine außerordentliche Sitzung das volle Gremium oder reicht es anteilig?"
Die Frage stellt sich normal erst gar nicht.
Schaue dir mal den § 29 Abs. 2 und 3 BetrVG an.
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__29.html
Würde dir aber auch dringend dazu raten, ein Seminar in dieser Richtung zu besuchen.
Erstellt am 08.06.2022 um 09:11 Uhr von stehipp
Ich überlege jetzt schon seit gestern, was denn ein anteiliges Gremium ist und wann ich das brauche?
Wahrscheinlich stehe ich aber auch gerade nur etwas auf dem berühmten Schlauch
Erstellt am 08.06.2022 um 09:14 Uhr von Dummerhund
@stehipp
Wahrscheinlich meint der TE ein Teil des Gremiums
Erstellt am 08.06.2022 um 10:14 Uhr von relfe
ich kenne keinen einzigen Fall, wo das Gremium "geteilt" wird.
Vor allem, wer bestimmt denn dann, wer teilnehmen darf und wer nicht? Der BRV nach "gutdünken"?
Entweder wird das Gremium als Gesamtheit oder ein Ausschuss zuständig sein, aber keines von beiden wird nur "teilweise" zuständig sein, das gibt es nicht und wäre auch "widersinnig"
Erstellt am 08.06.2022 um 10:22 Uhr von Dummerhund
@Relfe
Ich verstehe gerade nicht worauf du hinaus willst, von geteilt ist niemals die Rede gewesen.
Erstellt am 08.06.2022 um 10:34 Uhr von relfe
".. reicht es anteilig .." ist doch nur ein Teil des Gremiums, somit "geteilt"
Erstellt am 08.06.2022 um 12:23 Uhr von Dummerhund
@relfe
"".. reicht es anteilig .." ist doch nur ein Teil des Gremiums, somit "geteilt""
Dann spricht man von einer einfachen Mehrheit, absoluten Mehrheit, oder einem Teil des Gremiums. Aber nicht von geteilt. Geteilt kann nur die Meinung zu einer bestimmten Sache sein.
Erstellt am 08.06.2022 um 12:31 Uhr von MikaS.
Danke für die reichlichen Antworten.
Natürlich meinte ich nicht die Teilung des Gremiums. Tut mir leid sollte es so ein Verdacht erweckt haben. Ich bin wie man so schön sagt "noch Grün hinter den Ohren". Es ging mir darum wie viele Mitglieder ich benötige um bei einer Außerordentlichen Sitzung Beschluss fähig zu sein. Dazu habe ich zum Glück was im BetrVg gefunden §33 Abs. 2. (hoffe ist so richtig).
Erstellt am 08.06.2022 um 12:39 Uhr von relfe
einladen musst Du aber trotzdem alle bzw. ggf. EBRM, Du kannst nicht weniger einladen
Erstellt am 08.06.2022 um 15:50 Uhr von UliPK
Solltest du falsch laden, sind die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse nichtig oder zumindest angreifbar.
Steht hier beschrieben:
https://s580ebf78011528fd.jimcontent.com/download/version/1512641431/module/12309036431/name/Pdf%20Verhinderung.pdf