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Außerordentliche Sitzung

M
MikaS.
Jun 2022 bearbeitet

hallo zusammen, ich bin neu im Betriebsrat und als BRV gewählt wurden. Benötige ich für eine außerordentliche Sitzung das volle Gremium oder reicht es anteilig?

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Community-Antworten (11)

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Thomas63

07.06.2022 um 13:13 Uhr

Eine Außerordentliche Sitzung ist nur eine die nicht vorrausplanbar ist. z.B. normal jeden Donnerstag BR-Sitzung. Aus aktuellen Anlass muss eine z.B. Mittwochs gemacht werden. Alle Regeln gelten wie bei einer "normalen" Sitzung. Genauso Einladen einschließlich Nachrücker usw.

U
UliPK

07.06.2022 um 20:51 Uhr

"Benötige ich für eine außerordentliche Sitzung das volle Gremium oder reicht es anteilig?"

Die Frage stellt sich normal erst gar nicht. Schaue dir mal den § 29 Abs. 2 und 3 BetrVG an. https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__29.html

Würde dir aber auch dringend dazu raten, ein Seminar in dieser Richtung zu besuchen.

S
stehipp

08.06.2022 um 11:11 Uhr

Ich überlege jetzt schon seit gestern, was denn ein anteiliges Gremium ist und wann ich das brauche? Wahrscheinlich stehe ich aber auch gerade nur etwas auf dem berühmten Schlauch

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DummerHund

08.06.2022 um 11:14 Uhr

@stehipp Wahrscheinlich meint der TE ein Teil des Gremiums

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Relfe

08.06.2022 um 12:14 Uhr

ich kenne keinen einzigen Fall, wo das Gremium "geteilt" wird. Vor allem, wer bestimmt denn dann, wer teilnehmen darf und wer nicht? Der BRV nach "gutdünken"? Entweder wird das Gremium als Gesamtheit oder ein Ausschuss zuständig sein, aber keines von beiden wird nur "teilweise" zuständig sein, das gibt es nicht und wäre auch "widersinnig"

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DummerHund

08.06.2022 um 12:22 Uhr

@Relfe Ich verstehe gerade nicht worauf du hinaus willst, von geteilt ist niemals die Rede gewesen.

R
Relfe

08.06.2022 um 12:34 Uhr

".. reicht es anteilig .." ist doch nur ein Teil des Gremiums, somit "geteilt"

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DummerHund

08.06.2022 um 14:23 Uhr

@relfe "".. reicht es anteilig .." ist doch nur ein Teil des Gremiums, somit "geteilt"" Dann spricht man von einer einfachen Mehrheit, absoluten Mehrheit, oder einem Teil des Gremiums. Aber nicht von geteilt. Geteilt kann nur die Meinung zu einer bestimmten Sache sein.

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MikaS.

08.06.2022 um 14:31 Uhr

Danke für die reichlichen Antworten. Natürlich meinte ich nicht die Teilung des Gremiums. Tut mir leid sollte es so ein Verdacht erweckt haben. Ich bin wie man so schön sagt "noch Grün hinter den Ohren". Es ging mir darum wie viele Mitglieder ich benötige um bei einer Außerordentlichen Sitzung Beschluss fähig zu sein. Dazu habe ich zum Glück was im BetrVg gefunden §33 Abs. 2. (hoffe ist so richtig).

R
Relfe

08.06.2022 um 14:39 Uhr

einladen musst Du aber trotzdem alle bzw. ggf. EBRM, Du kannst nicht weniger einladen

U
UliPK

08.06.2022 um 17:50 Uhr

Solltest du falsch laden, sind die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse nichtig oder zumindest angreifbar.

Steht hier beschrieben: https://s580ebf78011528fd.jimcontent.com/download/version/1512641431/module/12309036431/name/Pdf%20Verhinderung.pdf

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