Erstellt am 12.03.2013 um 11:41 Uhr von Mundwerker
Solange euer Geschäftsführer der einzigste ist, der dieses Büro jemals betritt, könnte er das tatsächlich machen.
Ich bezweifele allerdings, dass er sein Büro auch selber putzt, staubsaugt und darin niemals Besuch empfängt. Den man dann erst mal darauf hinweisen muss, dass man gerade gefilmt wird... Das nur mal als Argumentationsmöglichkeit.
Ansonsten kann ich mich nur wundern, dass im Chefbüro Leergut vorgehalten und gestohlen wird. Hält dieses Büro nichts interessanteres parat? Ich wäre als BR allein schon aus Neugier dazu geneigt, einer Kamera zuzustimmen. Natürlich nur mit entsprechender BV in der steht, wann diese Kamera eingeschaltet sein darf.
Erstellt am 12.03.2013 um 12:35 Uhr von Rapper
Mich wundert hier nur, dass ein BR die Aufdeckung von verm. Diebstählen verhindern will.
Ansonsten ist es für mich auch komisch, dass im Büro des GF Leergut gelagert wird.
Reden wir hier von Kästen (?) oder einzelnen Flaschen oder ganz anderem "Leergut"?
Das würde mich mal interessieren.
Und wenn dem so ist, würde ich als BR der Sache zustimmen, mit Laufzeitbeschränkung etc..
Denn wo fängt es an und wo hört es auf? Es sollte auch im Interesse des BR sein, dass solche MA erkannt und aus dem Betrieb entfernt werden.
Bei unds gab es vor Jahren einen ähnlichen Fall, nur das da die Umkleideschränke von MA aufgebrochen wurden. Es hat einige Zeit gedauert (auch mit genehmigter Kamera), bis man den Übeltäter gefasst hat. Und der Kollege war auch schon mehr als 10 Jahre bei uns in der Firma. Der BR soll zwar für alle MA die Interessen schützen, aber bei Diebstahl ist es für mich persönlich dann vorbei.
Erstellt am 12.03.2013 um 14:52 Uhr von gironimo
woraus kannst Du lesen, dass der BR Diebstahlaufklärung verhindern will?
Diebstahl hin oder her - deshalb ist doch das Schutzinteresse aller übrigen AN nicht aufgehoben.
Der BR ist in der Mitbestimmung, wenn andere AN als der Geschäftsführer das Büro betreten und von der Kamera erfasst werden.
Da es sich um Leergut beim Geschäftsführer handelt, habe ich zudem Zweifel, ob es sich um einen leitenden Angestellten handelt.
Erstellt am 12.03.2013 um 15:32 Uhr von Kulum
Solche Aussagen kann man nicht ernst nehmen. Haben auch so einen Experten im Gremium, sobald der Diebstahl hört gehen da die Scheuklappen runter.
"....dass solche MA erkannt und aus dem Betrieb entfernt werden"
lässt schon verhältnismäßig tief blicken. Sheriff, Richter und Henker in einem, da sind die (jedenfalls klingt es danach) Kameras in der Umkleide fast schon zu erwarten.