Zurzeit stellt sich die Frage, ob wir im folgenden Fall als BR tätig werden müssen oder nicht?!

Folgende Situation:
Ein Handlungsbevollmächtigter unseres Unternehmens hat sich rechtlichen Beistand gegen unseren AG geholt.
Frage:
dürfen wir als BR den Handlungsbevollmächtigten, der ja zur Geschäftsleitung zählt überhaupt vertreten?
Laut Informationen aus verschiedenen Quellen heisst es immer, dass "Leitende Angestelle obwohl AN nicht vom BR vertreten werden können.
Zählen Handlungsbevollmächtige auch als "Leitende Angestellte"?