Selbstkündigung einer Kollegin mit gekürzter Frist (1 Moant früher). Handschriftlicher Vermerk der Handlungsvbevollmächtigten und Personalleiterin, dass Kündigung so OK ist. Am nächsten Tag will man die Kündigung nicht erhalten haben, liegt auch nicht mehr in den Akten. Der Kollegin liegt jedoch -wahrscheinlich Gott-sei-Dank- die Kopie mit Vermerk und Unterschrift vor. Die Kollegin tritt bereits zum 01.09. eine neue Stelle an, man besteht jedoch auf Einhaltung der Kündigungsfrist zum 30.09.2008, der noch zu nehmende Urlaubsanspruch scheint fraglich. Die Kollegin hat bereits einen Rechtsanwalt kontaktiert, der jetzt gebeten, den Betriebsrat einzuschalten. Zu erwähnen ist, dass die Kollegin im Jahr 2003 eingestellt wurde, im Juni 2004 in einen Eigenbetrieb (GmbH) übergeleitet wurde.
Wie seht Ihr das, kann man noch nicht mal mehr einem Handlungsbevollmächtigten trauen, was ist die Unterschrift wert? Wir denken, am Urlaub ist nicht zu rütteln.
Morgen wird es ein Perso-Gespräch mit dem Prokuristen geben. Es wäre schön, wenn jemand helfen könnte.