Aber klar doch! Der BR ist kein Geheimgremium, sondern Vertreter der AN. Jeder im BR kann über alles (was nicht der Geheimhaltung nach BetrVG unterliegt!) reden wie er will. Es gibt zwar ein paar Regeln die sich im Grunde aus der "Nichtöffentlichkeit" der Sitzung ergeben (nicht das Abstimmverhalten eines einzelnen BRM publizieren, nicht vom BR als verhandlungstaktisch geheimhaltungswürdige Informationen breittreten, etc.), aber abgesehen davon darf jedes BRM reden wie ihm der Schnabel gewachsen ist.
Wie will man denn sonst den Wählern verdeutlichen WER ihre Interessen wirklich vertritt? Gerade "Lager" können ihren Wählern (und ggf. auch den Wählern des anderen "Lagers") die Meinungsbildung des BR nahebringen. So funktioniert Demokratie. Wenn die Wähler des anderen Lagers selbst nach entsprechender Darlegung der Meinung sind, dass dieses andere Lager Recht hat, c´est la vie. Aber falls nicht.....
Natürlich gehört da "Feingefühl" dazu...
> Seminaranträge usw. - alles wird von der einen Liste "abgebügelt"
Gerade Seminare sind so ein Thema... Viele Kollegen haben für Seminare "an sich" oft kein Verständnis, da Kollege BRM dann mal wieder eine Woche fehlt. Da muss man dann (wenn man das thematisieren will) schon klar machen, warum man glaubt, dass es notwendig ist, schon wieder eine ganze Woche zu "fehlen". Aber andere Themen (wie Arbeitszeit, Mehrarbeit, etc.) kann man problemlos "thematisieren". Natürlich muss man immer den AG im Auge behalten... Wenn der AG spitzkriegt, dass es im BR "gärt", ist BR-Arbeit von vorneherein zum Scheitern verurteilt. AG nutzen das i.d.R. schamlos aus.
> Öffentlichkeitsarbeit findet nicht statt.
"Öffentlichkeitsarbeit" ist nicht nur eine Sache des Gremiums, sondern jedes einzelnen BRM. Ein gut zusammenarbeitender BR wird i.d.R. "mit einer Stimme" sprechen. Aber das muss nicht so sein, insbesondere in einem BR der sich uneins ist.
> traten zwei Listen an
Das dem so ist heißt nicht zwingend, das beide Lager gegeneinander arbeiten müssen... Vielleicht hilft aufeinander zugehen?
Im Übrigen: Wenn ein Lager mit der Majorität dem Lager in der Minorität Fortbildung verweigert, dagegen ist ein Kraut gewachsen: Fortbildung steht "dem BR" zu, nicht etwa den einzelnen BRM. Insofern hat der BR dafür zu sorgen, das ALLE BRM die entsprechende Bildung bekommen, insbesondere darf sich nicht ein Lager einen Vorteil verschaffen, indem es das andere Lager von Fortbildung ausgrenzt. Das entsprechende Beschlußrecht des BR darf sich deshalb in dem Fall nur an den Begriffen "Erforderlichkeit" und "betriebliche Notwendigkeit" (gegenüber dem AG) fixieren, nicht aber Lagerdenken innerhalb des BR als Maßstab nehmen. Deshalb kann ein Lager in der Minorität in dem Fall das ArbG anrufen um den BR an seine Pflicht ALLE BRM entsprechend zu schulen zu erinnern (§37 (6) rsp. (7) ivm. §23 BetrVG als Basis). Einen Beschluß braucht es DAFÜR natürlich nicht, antragsberechtigt ist JEDES BRM.