Bei der letzten Betriebsratswahl traten zwei Listen an. Das Ergebnis viel knapp aus 5:4. Die Zusammenarbeit ist äußerst problematisch. Vorschläge, Seminaranträge usw. - alles wird von der einen Liste "abgebügelt", findet keine Mehrheit. Öffentlichkeitsarbeit findet nicht statt. Dies missfällt uns sehr. Ist es rechtlich zulässig, wenn wir deshalb als Liste eigenständig, das heißt ohne einen entsprechenden Beschluss im Betriebsrat, über unsere Arbeit, über Ziele, Standpunkte etc. die Mitarbeiter informieren und eigene Infoveranstaltungen durchführen?