W.A.F. LogoSeminare

Kinderbetreuung während den Seminaren

C
Christin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr lieben! Wir sind ein 9er Betriebsrat und sind seit Oktober 2012 im Amt. Wir sind nun dran Seminare raussuchen. Ich habe mir für den BR2 und den BR3 Orte rausgesucht an denen Kinderbetreuung angeboten wird. Diese wurden leider abgelehnnt, dass die verhältnismäßigkeit nicht gegeben wäre. Hat jemand damit Erfahrung. Danke

2.33709

Community-Antworten (9)

R
rkoch

10.03.2013 um 01:38 Uhr

Tja, die Kinderbetreuung ist wirklich nicht das Problem des AG. Im allgemeinen wird angenommen, das BRM die Kinderbetreuung privat regeln. Insofern wird man mit dem Argument nichts erreichen.

Aber:

Diese wurden leider abgelehnnt, dass die verhältnismäßigkeit nicht gegeben wäre.

DAS entscheidet NICHT der Arbeitgeber! Sowohl Termin als auch Ort entscheidet zunächst NUR der BR. Der BR hat nach §37 (6) zunächst NUR "die betrieblichen Notwendigkeiten zu berücksichtigen". Bei der Sache "Verhältnismäßigkeit" hat der BR einen WEITEN Ermessensspielraum. Er hat also nur dann diesen Umstand zu berücksichtigen, wenn a) im fraglichen Zeitraum preisgünstigere Alternativen zur Verfügung stehen b) die Kostendifferenz ERHEBLICH ist.

Bsp: Es wird ein Seminar in 600 km Entfernung angepeilt. Annähernd gleichzeitig wird ein inhaltlich vergleichbares Seminar in 50km Entfernung angeboten. Die Kosten bei Teilnahme an dem nahen Seminar sind ERHEBLICH günstiger - wir reden hier nicht von 100 EUR, es muss wirklich DEUTLICH billiger sein, also z.B. anstatt 1800 EUR nur 1200 EUR. Dann ist der Besuch des weit entfernten Seminars evtl. (!) unverhältnismäßig. Geht es hingegen NUR um die Fahrtkosten, und ist ansonsten das weit entfernte Seminar z.B. bei einem anderen Anbieter, dem der BR mehr vertraut, dann ist es möglicherweisen NICHT unverhältnismäßig.

Ich bleibe hier aus einem einfachen Grund so vage: Die ENTSCHEIDUNG über die Verhältnismäßigkeit fällt im Zweifelsfalle nur EINER: Das ArbG !

Vorgehensweise also: a) dem AG sagen, dass seine Meinung dem BR egal ist, und dass sie zu dem geplanten Seminar gehen. (Das löst aber u.U. einige Problem aus, wenn der BR ohne Zustimmung des AG geht) b) der BR ruft das ArbG an, um prüfen zu lassen, ob seine Entscheidung tatsächlich unverhältnismäßig ist, und den AG für den Fall des Unterliegens zur Übernahme der Kosten zu verurteilen.

H
Hoppel

10.03.2013 um 07:59 Uhr

@ rkoch

"Ein alleinerziehendes Betriebsratsmitglied kann vom Arbeitgeber gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG in angemessener Höhe die Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch die erforderliche Fremdbetreuung seines minderjährigen Kindes während einer mehrtägigen auswärtigen Betriebsratstätigkeit entstehen."

Daher kann ich den ersten Teil Deiner Antwort überhaupt nicht nachvollziehen, zumal nicht bekannt ist, ob christin alleinerziehend ist.

@ christin

Google mal: BAG, 23.06.2010, Az.: 7 ABR 103/08

K
Kölner

10.03.2013 um 08:04 Uhr

@christin Kommt der Prophet nicht zum Berg, dann kann es auch die Lösung mit der Versetzung des Berges geben: Innenhaus-Seminar!

G
gironimo

10.03.2013 um 11:13 Uhr

wieso ist die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben? Hat das der AG näher begründet? Du solltest Dich mit diesem Problem an den Seminaranbieter wenden. Die kennen meist derartige Probleme und können ggf. hilfreiche Praxistips geben, wie man sein Recht in dieser Frage am Besten durchsetzt.

Ich für mein Teil würde da jedenfalls nicht einfach klein bei geben ( ich kann da Hoppel nur folgen ), sondern den AG auffordern die Kostenübernahme zu erklären.

C
Christin

10.03.2013 um 11:58 Uhr

Ich bin nicht alleinerziehend, jedoch arbeitet mein Mann nur nachts. Also wo soll ich mein Kind in der Zeit lassen, wo ich auf Seminar bin. Klar kann ich auch Seminare in Wohnortnähe besuchen, nur fehlt mir dann jeglicher Kontakt zu anderen Seminarteilnehmern und ich muss jeden Tag pendeln.

K
Kölner

10.03.2013 um 12:16 Uhr

@christin Entschuldigung: ...wie alt ist denn das Kind? Und: ...wenn der Mann nachts arbeitet, ist die Lösungsansatz ja greifbar! ...und wenn es einen Mann überhaupt gibt, dann ist ja hinsichtlich Betreuung des Kindes noch viel mehr möglich.

C
Christin

10.03.2013 um 12:28 Uhr

mein kind ist 3 jahre, und mein mann ist auf montage

H
Hoppel

10.03.2013 um 13:08 Uhr

@ christin

"Klar kann ich auch Seminare in Wohnortnähe besuchen, nur fehlt mir dann jeglicher Kontakt zu anderen Seminarteilnehmern ..."

Es wäre mir neu, dass Seminarteilnehmer in Einzelkabinen sitzen und jeglicher Sprech- und Blickkontakt unterbunden wird. ;-) Und der Meinungsaustausch nach täglichem Seminarende wird mit einem dreijährigen Kind in fremder Umgebung auch nicht unbedingt gegeben sein. Will sagen, dass ich dieses Argument für ziemlich schwach halte.

Und wenn Dein Mann nicht nur Nachtschicht macht sondern auch noch auf Montage ist ... wer versorgt denn Euer Kind während Du arbeitest?

Soll aber unterm Strich ziemlich egal sein, da ich die Unverhältnismäßigkeit Deines Seminarwunsches nicht erkenne. Die Kinderbetreuung wird meines Wissens von Seminaranbietern als kostenfreie Hotelleistung angeboten. Die Anreisekosten zu einem weiter entfernten Seminarort sollten auch keine Rolle spielen, da eigentlich jeder größere Seminaranbieter die Möglichkeit einer kostengünstigen Bahnfahrt zum Einheitspreis anbietet.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung Deines Kindes musst Du allerdings selber tragen.

N
Nubbel

10.03.2013 um 19:50 Uhr

alles ein wenig verworren: erst nachtschicht, dann montage, kind soll mit um abends mit den anderen teilnehmern zu sprechen..... vll kann dein mann sich ne woche urlaub nehmen, damit du mal weg kennst.

Ihre Antwort