Hallo Brrr's,ich habe schon einmal in irgendeinem Artikel gelesen,dass BR-M Anspruch auf Kinderbetreuung während einer Schulungsmaßnahme nach BetrVG §37,6 haben.Die anfallenden Kosten muß der AG auch übernehmen.Leider weiß ich nicht mehr wo dies steht.Vielleicht könntet
ihr mich in dieser Sache beratschlagen?!Wäre euch sehr dankbar für einen trefflichen Hinweis.
Vielen Dank Laffo.