Kinderbetreuung während BR-M Schulungsmaßnahme - Anspruch?
Hallo Brrr's,ich habe schon einmal in irgendeinem Artikel gelesen,dass BR-M Anspruch auf Kinderbetreuung während einer Schulungsmaßnahme nach BetrVG §37,6 haben.Die anfallenden Kosten muß der AG auch übernehmen.Leider weiß ich nicht mehr wo dies steht.Vielleicht könntet ihr mich in dieser Sache beratschlagen?!Wäre euch sehr dankbar für einen trefflichen Hinweis. Vielen Dank Laffo.
Community-Antworten (5)
31.03.2008 um 21:59 Uhr
Hmmm. Ich habe leider keinen Kommentar zur Hand. Wenn steht es da ja drin.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die IGM Schulungen MIT Kinderbetreuung anbietet. Z.B. in der Bildungsstätte Sprockhövel. Die Zimmer sind dann 2 Bett Zimmer, die Kinder werden wärend des Seminars Betreut und auch altersgerecht geschult wenn möglich. Bei jedem Seminar dort, soll man angeben in welcher Schulklasse oder ob das Kind im Kindergarten ist.
Weitere Infos kannst du sicherlich auch googlen.
oder www.igmetall.de - dann Bildungsstätten - dann gehe mal auf Sprockhövel
Wie gesagt, bei Seminaren zumindest dieser Bildungsstätte, zahlst du nichts - ob das der AG trägt, oder die GEW, kann ich dir echt nicht sagen - sorry
31.03.2008 um 22:06 Uhr
Don Johnson, "Hmmm. Ich habe leider keinen Kommentar zur Hand. Wenn steht es da ja drin." Du bist echt 'n Spaßvogel ;-)
Laffo, hab mal in den Däubler (10. Auflage) geguckt, da steht aber leider unter § 40 BetrVG lediglich etwas zur Bezahlung der Kinderbetreuung bei BR Sitzungen. Hier mal der genaue Wortlaut: RN 39 "Zu erstatten sind die Kosten, die für die Kinderbetreuung entstehen, wenn z. B. Sitzungen außerhalb der Arbeitszeit eines BR-Mitgliedes (insbesondere auch für teilzeitbeschäftigte BR-Mitglieder) stattfinden und wenn eine anderweitige Betreuung der Kinder nicht sichergestellt werden kann"
11.05.2008 um 23:25 Uhr
Lotte, wie schauts eigentlich bei einer BR-Konferenz von Betriebsräten aus verschiedenen Standorten aus. Kann man eine solche Veranstaltung als BR-Sitzung bezeichnen?
23.05.2008 um 19:20 Uhr
laffo, bei Kosten nach § 40 BetrVG ist ja die KÜ mit dem AG abzustimmen, deswegen kannst Du das auf jeden Fall vom BR genau so, mit der Begründung, dass die Konferenz wie eine Sitzung zu bewerten ist, beschliessen lassen.
26.05.2008 um 11:51 Uhr
ich kenn nur ein Urteil zum GBR, aber im Prinzip geht es um die persönlichen aufwendungen eines BRs und den vom AG zu tragenden kosten der tätigkeit...
google das urteil mal:
Hessisches LAG 22.7.1997 – 4/12 TaBV 146/96
ich hab da noch das SGB III §85 ??? im kopp, weiß aber nicht, ob der so noch gilt... ging um sätze für kinderbetreuungsgeld...
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