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Mitspracherecht bei Reise oder Entsendungsrichtlinien

J
Janna
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein Unternehmen die in der USA die Produktion aufnehmen wollen. Für den Anlauf sollen MA von uns zuerst für eine kurzen Zeitraum (Dienstreise) und danach über einige Monate (Entsendung) mithelfen. Haben wir als BR ein Mitspracherecht bei a) Reiserichtlinien und b) bei Entsendungsrichtlinien. Wenn ja welcher §

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

08.03.2013 um 16:22 Uhr

Reiserichtlinien sind meist mitbetimmungsfrei, da sie lediglich die für die Abrechnung relevanten Dinge enthalten (Tagessätze für Verpflegung, Kilometergeld und der Gleichen).

Unter Entsenderichtlinien fällt mir in diesem Zusammenhang nicht ein, was darunter zu verstehen ist.

Ich gehe aber mal davon aus, dss das Reisen und arbeiten im Ausland nicht Gegenstand des normalen Arbeitsverhältnisses der betroffenen AN ist. So gesehen liegt wohl hier eine Versetzung vor (auch für den kürzeren Zeitraum - siehe § 95 Abs 3 BetrVG.

Und ich denke, hier kann der BR schon seine Zustimmung davon abhängig machen, dass Nachteile nicht entstehen.

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